Wenn ein DDR-Bürger legal über einen genehmigten Ausreiseantrag in die Bundesrepublik ausreiste, fiel dann sein ganzes Vermögen an den Staat?

2 Antworten

Ich kann dir dazu leider keine Quelle nennen. Die "DDR" war der Auffassung, das diese Ausreisenden eine Ausbildung genossen haben, die mit der Ausreise der "DDR" nicht mehr zur Verfügung steht. Daher bestand ein Anspruch, das zu bezahlen. Wenigstens war das die Begründung für das "Freikaufen" von Häftlingen.

Ein Bekannter hat damals als Sachverständiger die Münzsammlungen vor diesem Hintergrund bewertet.

Ach, meine Mutter hatte in der BRD einen Verwantenbesuch gemacht und alles mitgenommen, die Polizei verhoerte sie voher und beschuldgte sie illegal auszureisen, weil mein Vater verschwunden war, der voher viel Schwarzgeld von der Sparkasse geholt hatte. Sie sagte, sie wisse nur, dass ihr Mann auf Verwandtenbesuch war , von dem Geld wußte sie gar nichts. Von dem Besuch ist sie nicht wiedergekommen, mein Vater war mit dem vielen Geld über Berlin ganz einfach mit dem Taxi in den Westen gefahren. Seitdem galt err als Republickflüchti und war wegen Devisenvergehen verurteilt worden, in Abwesenheit. Kenne das Urteil nicht, weis nicht ob er ins Zuchthaus mußte. Ich kam ja einige Monate später auf die Welt. Interesiert heute niemand.