Wem gehört rechtlich gesehen das Auto?
Hallo,
Ich wollte ein auto kaufen, jedoch hatte ich nicht die Bonität, da ich auszubildender bin.
Darauf hat meine freundin angeboten einen Kredit für mich aufzunehmen, diesen zahle ich monatlich bei ihr ab.
Ich habe das Auto daraufhin gekauft und mein Name steht im Kaufvertrag.
Das Auto ist aber auf sie angemeldet zwecks Versicherung, sie zahlt weniger als ich, da ich Fahranfänger bin.
Ich stehe im Kaufvertrag und zahle den Kredit monatlich ab.
Das Auto ist auf sie zugelassen.
Wem gehört nun das Auto?
4 Antworten
Ein problematischer Fall.
Wenn es schlecht läuft: Du hast einen Kredit, sie hat ein Auto.
Oder ihr macht einen Vertrag, der das alles eindeutig regelt.
Ich habe das Auto daraufhin gekauft und mein Name steht im Kaufvertrag.
Dann ist es rechtlich Dein Auto.
Das Auto ist aber auf sie angemeldet...
Irrelevant.
Lies bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Das Auto gehört dem, der im Kaufvertrag steht.
Der Halter und der Versicherungsnehmer können noch zwei weitere andere Personen sein.
Du stehst im Kaufvertrag, dir gehört es. Auf wen es zugelassen ist, ist egal und sagt nichts über Eigentumsverhältnisse aus.