Wem dürfen Kinder- und Jugendheime Auskünfte über die Kinder geben und welche Rechtsgrundlagen gelten?

3 Antworten

Das Jugendamt zählt dann ja als Vormund und somit entscheidet in fragwürdigen Fällen das zuständige Jugendamt.

Was für eine Auskunft möchtest du denn und in welcher Beziehung stehst du zu der Person?


Moisnen 
Fragesteller
 18.05.2022, 18:28

Ich persönlich brauche keine Auskunft, muss das aber für die Arbeit als eine Art Dienstanweisung zusammentragen.

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Da fallen mir spontan ein:

  • Den zuständigen Mitarbeiterin sowie Vertretungen innerhalb des Heims
  • Den sorgeberechtigen Eltern oder dem Vormund.
  • Dem zuständigen Jugendamt (also Sozialer Dienst, der die Verantwortung für die Hilfe trägt sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe).
  • Der zuständigen Heimaufsicht in begrenztem Umfang.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Moisnen 
Fragesteller
 18.05.2022, 18:26

Ok danke, leuchtet ein. Kennst du auch die jeweiligen Gesetzesgrundlagen?

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SkR1997  18.05.2022, 18:59
@Moisnen

Eltern haben das Sorgerecht. Wenn sie sich dazu entscheiden, ihre Kinder ins Heim zu geben, treffen sie immer noch alle relevanten Entscheidungen (z.B. Arztbesuche) für ihr Kind. Dazu benötigen sie natürlich alle Informationen, um das Sorgerecht ausüben können.

Können Eltern das Sorgerecht nicht ausüben, kann das Familiengericht mit §1666 BGB das Sorgerecht entziehen und einen Vormund bestellen. Dieser trifft denn die relevanten Entscheidungen für das Kind.

Wir von Jugendamt lassen uns beim "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" unterschreiben, dass wir relevante Informationen mit dem Heim austauschen dürfen. Jetzt kannst du deine Datenschutzgrundverordnung zücken und wirst feststellen, dass eine Informationsweitergabe mit Einwilligung des Betroffenen bzw dessen Sorgeberechtigten erlaubt ist.

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Weil die anderen Auskunftsberechtigt sind.

Die geben mir zb keine Infos über dich, wenn ich da anrufe.

Deinen Eltern, dem Richter und dem Jugendamt wahrscheinlich schon.