Welche Strafe würde ich bekommen bei einem Diebstahl im Betrieb ( 40.000€)?

10 Antworten

Als mögliche Delikte kämen in Ihrem Fall mehrere in Frage.

Einmal durchaus ein Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, eine Untreue i.S.d. § 266 StGB, jedoch auch eine Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB.

Die einzelnen Vorschriften hierzu lauten:

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 266 Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) …

§ 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Intern-diebstahl-auf-der-Arbeit--f10341.html

Im vorliegenden. Fall wird man etwa in den OLG-Bezirken München, Koblenz oder KG Berlin um eIne bewährungsfähIge Strafe von zwei Jahren kämpfen, während man in Bremen oder Köln mit 18 Monaten/ Bew. rechnen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Urkundenfälschung und Betrug, da kommt auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe bei heraus. Wenn du bei Gericht einen guten Eindruck machst, kannst du auf Bewährung hoffen.

Dass du den Schaden wieder ausgleichen mußt, versteht sich von selbst.

Man kann seine Taten geschickt vertuschen, wenn man eine Liebe zur Buchführung hat.

Warum sollte es ausgerechnet jetzt rauskommen? Wenn doch bis jetzt nichts passiert. Mach Dir keine Gedanken! Stelle solche Fragen nie online. Das könnte der Polizei oder dem AG gemeldet werden.