Welche Strafe könnte auf meinen Bruder zukommen?
Hallo alle zusammen, direkt vorweg; ja meine Familie ist ein kleines bisschen asozial und das folgende liest sich wahrscheinlich wie eine Folge aus dem guten alten RTL Fernsehen.
Mein Bruder (23) leidet genauso wie ich unter einer Borderlinestörung, lässt sich aber nicht behandeln und verleugnet seine Diagnose. Dadurch kam er in die Situation, dass meine Mama ihn wieder aufnehmen musste, nachdem er sich einen riesen Schuldenberg angehäuft hat und ihm anderweitig die Obdachlosigkeit gedroht hätte, da er seine Miete monatelang nicht bezahlt hat.
Nach ein paar Wochen kam es zwischen den beiden zu einem Streit. Im selben Zug teilte meine Mutter ihm mit er müsse ausziehen, weil sie sich nicht mehr sicher gefühlt hat. Er hat leider Drogen mit ins Haus gebracht und damit das Kind (13) von Mutter's Partner welches im selben Haus wohnte gefährdet.
Mein Bruder dachte als Resultat des Streits es wäre eine tolle Lösung, wenn er meiner Mutter von hinten ein Kabel um den Hals legt und anfängt mit aller Kraft zu ziehen und sie zu würgen. Gott sei Dank kam ihr Partner dazu und konnte schlimmeres verhindern. Die Nachbarn haben die Polizei gerufen. Mein Bruder hat die Beamten angespuckt und vor Ihnen gedroht er würde alle absichtlich mit corona anstecken und wirres Zeug geredet.
Nun hat meine Mutter selbst keine Strafanzeigen gestellt, der Polizist sagte ihr es liege im öffentlichen Interesse, dass die Sache weiter verfolgt wird. Durch Corona hat sich das ganze sehr gezogen und nun haben sowohl meine Mutter als auch ihr (inzwischen ex-) Partner eine Vorladung zur Zeugenaussage erhalten.
Mein Bruder ist seitdem nicht noch mal auffällig geworden und hat mittlerweile einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen, der seine Finanzen regelt. Im Internet finde ich überall etwas anderes, mit welcher Mindeststrafe muss mein Bruder nach der ganzen Aktion rechnen?
Edit: ich frage nicht weil ich der Meinung bin, dass mein Bruder straffrei aus der Sache raus gehen sollte sondern weil er beispielsweise Tiere hat um die ich mich dann kümmern müsste. Lauter so Kram eben, bei dem es wichtig ist dass man vorher bescheid weiß und planen kann.
3 Antworten
Ich denke, es wurde Anklage erhoben.
Auf welche Straftatbestände bezieht sich die Anklage?
Mich wundert, dass keine Tötungsabsicht unterstellt wird.
Entscheidend dürfte hier werden, ob er in der Vergangenheit bereits mit Gewaltdelikten auffällig wurde und wie seine Sozialprognose für die Zukunft aussieht.
Sieht beides gut aus, ist wohl mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen. Wenn nicht, ist Bewährung unwahrscheinlich.
Positiv dürfte sich auswirken, wenn er sich aus eigener Entscheidung noch vor der Verhandlung in Therapie begibt. Dazu schreibst du leider nichts.
Das Problem dabei ist, dass wir kaum bis keinen Kontakt (kommt auf das einzelne Familienmitglied an) mehr zu ihm haben seit der Sache. Er hat sich nach der Aktion sehr in seinen Drogen verloren und nimmt keine Hilfe an (Er denkt er ist gesund und der Psychiater wollte ihn damals mit der Diagnose nur runter machen). Vorher hatte er schon kleinere Delikte mit seiner Ex (Er hat ihr das Auto zerkratzt und sowas), aber seit der Volljährigkeit nie Körperverletzung oder sowas. Es liegt erst mal nur die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung vor, was die Staatsanwaltschaft daraus macht steht noch in den Sternen. Ich denke die warten noch die Aussagen von Mama und Partner ab.
Zum Verständnis.
Ermittelt die Staatsanwaltschaft noch oder wurde bei Gericht bereits Anklage erhoben?
Da noch Zeugen vernommen werden gehe ich davon aus, dass die Anklage noch kommt. Mein Bruder selbst hat noch keinen Brief erhalten soweit ich weiß, erst mal nur die Zeugen des Vorfalls.
Dann steht also noch aus, ob es in der Anklage wirklich bei gefährlicher Körperverletzung bleibt.
Deine Mutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Von ihrem Ex ist eine schwer belastende Aussage zu erwarten.
Und wenn ich mir die Sache so anschaue, würde ich in der Anklage mit dem Vorwurf der Tötungsabsicht rechnen.
Sehen wir es realistisch. Hätte dein Bruder von ihr abgelassen, wenn ihr Ex nicht dazwischen gegangen wäre? Würde sie heute noch leben?
Genau diese Frage wird sich die Staatsanwaltschaft auch stellen.
stranguliert und dann auch nicht von selbst aufgehört sondern nur durch den Partner... da ist eine gefährliche Körperverletzung noch sehr mild...
Sehe ich genauso.
Würde es bei gefährlicher Körperverletzung bleiben, wäre ich sehr überrascht.
Wobei ja offensichtlich die Ermittlungen noch laufen und sich dazu erst mit der Anklageschrift etwas Genaueres sagen lässt.
sagt ihm ein Richter im Urteil
kommt drauf an wovon ausgegangen wird; versuchter Totschlag - versuchter Mord ..
Keins von beidem, es geht nur um Körperverletzung. Natürlich sagt uns das der Richter, aber mit meiner Frage geht es ja wohl offensichtlich darum bereits vor dem Urteil eine Idee zu bekommen auf was wie uns einstellen müssen.
ohne den Partner wäre deine Mutter jetzt Tod
das ist keine gefährliche Körperverletzung mehr
Ich war auch überrascht, dass die Polizei das so gechillt behandelt hat, hatte auch mit versuchte Totschlag gerechnet, aber die Anzeige die vorliegt ist erst mal "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung. Bruder war ja zu dem Zeitpunkt auch high, was die glaube ich nachgewiesen haben. Ist zwar auch nicht ideal aber vielleicht führte das ja zu der "Abstufung".
Versuchter Totschlag:
Vermutlich wird es eine Freiheitsstrafe zwischen 1 und 5 Jahre geben.
Falls ein Gutachter ihm Unzurechnungsfaehigkeit attestiert und das Gericht das beruecksichtigt, verschwindet er fuer einen aehnlichen Zeitraum in eine geschlossene Anstalt.
Weil er ein Werkzeug (Kabel) zum würgen benutzt hat handelt es sich wohl um eine gefährliche Körperverletzung. Meine Mama hat auch keine Handhabe die Sache so zu beenden, da die Anzeige ja quasi vom Staat kam und nicht von ihr. Es besteht also wohl öffentliches Interesse an der Sache.