Welche Strafe könnte auf meinen Bruder zukommen?

3 Antworten

Ich denke, es wurde Anklage erhoben.

Auf welche Straftatbestände bezieht sich die Anklage?

Knotenbunt 
Fragesteller
 30.11.2021, 09:31

Weil er ein Werkzeug (Kabel) zum würgen benutzt hat handelt es sich wohl um eine gefährliche Körperverletzung. Meine Mama hat auch keine Handhabe die Sache so zu beenden, da die Anzeige ja quasi vom Staat kam und nicht von ihr. Es besteht also wohl öffentliches Interesse an der Sache.

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Interesierter  30.11.2021, 09:41
@Knotenbunt

Mich wundert, dass keine Tötungsabsicht unterstellt wird.

Entscheidend dürfte hier werden, ob er in der Vergangenheit bereits mit Gewaltdelikten auffällig wurde und wie seine Sozialprognose für die Zukunft aussieht.

Sieht beides gut aus, ist wohl mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen. Wenn nicht, ist Bewährung unwahrscheinlich.

Positiv dürfte sich auswirken, wenn er sich aus eigener Entscheidung noch vor der Verhandlung in Therapie begibt. Dazu schreibst du leider nichts.

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Knotenbunt 
Fragesteller
 30.11.2021, 09:51
@Interesierter

Das Problem dabei ist, dass wir kaum bis keinen Kontakt (kommt auf das einzelne Familienmitglied an) mehr zu ihm haben seit der Sache. Er hat sich nach der Aktion sehr in seinen Drogen verloren und nimmt keine Hilfe an (Er denkt er ist gesund und der Psychiater wollte ihn damals mit der Diagnose nur runter machen). Vorher hatte er schon kleinere Delikte mit seiner Ex (Er hat ihr das Auto zerkratzt und sowas), aber seit der Volljährigkeit nie Körperverletzung oder sowas. Es liegt erst mal nur die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung vor, was die Staatsanwaltschaft daraus macht steht noch in den Sternen. Ich denke die warten noch die Aussagen von Mama und Partner ab.

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Interesierter  30.11.2021, 09:59
@Knotenbunt

Zum Verständnis.

Ermittelt die Staatsanwaltschaft noch oder wurde bei Gericht bereits Anklage erhoben?

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Knotenbunt 
Fragesteller
 30.11.2021, 10:01
@Interesierter

Da noch Zeugen vernommen werden gehe ich davon aus, dass die Anklage noch kommt. Mein Bruder selbst hat noch keinen Brief erhalten soweit ich weiß, erst mal nur die Zeugen des Vorfalls.

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Interesierter  30.11.2021, 10:17
@Knotenbunt

Dann steht also noch aus, ob es in der Anklage wirklich bei gefährlicher Körperverletzung bleibt.

Deine Mutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Von ihrem Ex ist eine schwer belastende Aussage zu erwarten.

Und wenn ich mir die Sache so anschaue, würde ich in der Anklage mit dem Vorwurf der Tötungsabsicht rechnen.

Sehen wir es realistisch. Hätte dein Bruder von ihr abgelassen, wenn ihr Ex nicht dazwischen gegangen wäre? Würde sie heute noch leben?

Genau diese Frage wird sich die Staatsanwaltschaft auch stellen.

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geheim007b  30.11.2021, 12:03
@Interesierter

stranguliert und dann auch nicht von selbst aufgehört sondern nur durch den Partner... da ist eine gefährliche Körperverletzung noch sehr mild...

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Interesierter  30.11.2021, 12:30
@geheim007b

Sehe ich genauso.

Würde es bei gefährlicher Körperverletzung bleiben, wäre ich sehr überrascht.

Wobei ja offensichtlich die Ermittlungen noch laufen und sich dazu erst mit der Anklageschrift etwas Genaueres sagen lässt.

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sagt ihm ein Richter im Urteil

kommt drauf an wovon ausgegangen wird; versuchter Totschlag - versuchter Mord ..

Knotenbunt 
Fragesteller
 30.11.2021, 09:24

Keins von beidem, es geht nur um Körperverletzung. Natürlich sagt uns das der Richter, aber mit meiner Frage geht es ja wohl offensichtlich darum bereits vor dem Urteil eine Idee zu bekommen auf was wie uns einstellen müssen.

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peterobm  30.11.2021, 09:37
@Knotenbunt

ohne den Partner wäre deine Mutter jetzt Tod

das ist keine gefährliche Körperverletzung mehr

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Knotenbunt 
Fragesteller
 30.11.2021, 09:45
@peterobm

Ich war auch überrascht, dass die Polizei das so gechillt behandelt hat, hatte auch mit versuchte Totschlag gerechnet, aber die Anzeige die vorliegt ist erst mal "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung. Bruder war ja zu dem Zeitpunkt auch high, was die glaube ich nachgewiesen haben. Ist zwar auch nicht ideal aber vielleicht führte das ja zu der "Abstufung".

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Versuchter Totschlag:

Vermutlich wird es eine Freiheitsstrafe zwischen 1 und 5 Jahre geben.

Falls ein Gutachter ihm Unzurechnungsfaehigkeit attestiert und das Gericht das beruecksichtigt, verschwindet er fuer einen aehnlichen Zeitraum in eine geschlossene Anstalt.