Welche Strafe droht?

4 Antworten

Es greifen mehrere § aber da Du unter 18 bist droht dir eine milde Strafe wenn überhaupt, es kommt auf den Schaden an. Die Pornosammlung interessiert niemand. Du bist selber Schuld aber wenn Du nicht nachweisen kann, dass er der Verursacher von was auch immer ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Assistent Production Manager of Microsoft Inc. iR

Kiki13058 
Fragesteller
 23.05.2023, 14:28

Was meinen sie mit dem letzten satz

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geri3d  23.05.2023, 14:41
@Kiki13058

Mit der Aussage meine ich Du bist verantwortlich aber Du hast unter Umständen fahrlässig gehandelt und daher selber schuld.

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Wenn Du jetzt noch Dateien abgreifen würderst, wäre das strafbar, denn die Aktion läuft ja noch.

Das damalige Verschicken ist etwas anderes, da warst Du ja nicht strafmündig.

was wäre wenn ich einem Freund als scherz einen file grabber also einen virus der daten klaut geschickt hätte.

Dann wäre das eine Straftat.

Siehe §202a Strafgesetzbuch - Ausspähen von Daten:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Beim Versenden dieser datei wäre ich noch 13 jetzt 14

Dein Alter ändert nichts an der Gesetzeslage. Es bleibt trotzdem eine Straftat.

Was das für Dich im Detail bedeuten könnte, das würde dann ein Richter entscheiden.

Wenn die Software da jetzt noch drauf ist, dann macht sie das ja noch weiterhin. Es findet also auch jetzt noch aktiv diese Straftat statt (das Ausspähen der Daten). Und Du bist jetzt 14 und somit zu belangen.


evtldocha  23.05.2023, 14:33

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

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Kiki13058 
Fragesteller
 23.05.2023, 14:43
@evtldocha

würde dann meinen eltern eine geld strafe drohen?

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Waldmensch70  23.05.2023, 14:44
@evtldocha
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Ich weiss was Du meinst.
Keine Ahnung ob das in dem Fall so einfach ist wie Du es schilderst.

Folgendes Szenario:

  • Die Software läuft auch jetzt noch (wo er 14 ist) auf dem Gerät des Freundes weiter. Sie sendet also auch weiterhin abgegriffene Daten an ihn.
  • Er öffnet irgendwann nach seinem 14. Geburtstag eine der übertragenen Dateien (ist ja nachweisbar, anhand des letzten Öffnungsdatums).
  • Dann hat er in dem Moment auch mit 14 aktiv auf die Daten zugegriffen, die nicht für ihn bestimmt waten.

Was ist jetzt der Tatzeitpunkt, wann wird die Tat genau "begangen"?

  • Der Zugriff auf die unerlaubt abgegriffenen Daten? Da war er dann 14, wenn er eine der Dateien nach seinem Geburtstag auch nur geöffnet hat.
  • Der illegale Empfang der Daten? Da war er auch bereits 14 (die Software sendet ja noch immer).
  • Oder wird die Vorbereitung der Tat (durch Installation der betreffenden Software auf dem Gerät des Freundes) als alleiniger Tatzeitpunkt gewertet?

Spannende Frage… 🤷‍♂️

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Waldmensch70  23.05.2023, 14:48
@Kiki13058
Hoffentlich theoretisch letzteres 💀

Das wird dann "rein theoretisch" der Richter entscheiden. Je nachdem, wie er das auslegt. Und der legt auch das Strafmaß fest.

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Strafrechtlich passiert dir nichts, da du zum Tatzeitpunkt schuldunfähig warst. Zivilrechtlich bist du aber deliktfähig.

Entsteht dem Freund ein bezifferbarer Schaden bist du schadenersatzpflichtig.


Waldmensch70  23.05.2023, 15:14
Strafrechtlich passiert dir nichts, da du zum Tatzeitpunkt schuldunfähig warst. 

Wann genau ist denn der "Tatzeitpunkt"?

  • Der Moment wo er die Tat vorbereitet hat (durch Versenden des Grabbers)
  • Der Zeitpunkt wo die Daten abgegriffen werden (passiert auch jetzt noch, wo er 14 ist, der Grabber läuft ja noch weiter)
  • Der Zeitpunkt wo er die Daten illegal in Empfang nimmt (also auch jetzt, mit 14, der Grabber läuft noch)
  • Der Zeitpunkt wo er aktiv auf die Daten zugreift (übertragene Datei des Grabbers öffnet, was er ggf. auch nach dem 14. Geburtstag gemacht hat, nachzuweisen durch letztes Öffnungsdatum der betreffenden Datei)

Ich weiss es wirklich nicht, wie das gewertet wird. Daher meine Nachfrage...

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