Welche strafe?

4 Antworten

Guten Tag!

Wird in einem Getränk ein Abführmittel getan, gilt dies als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Gehe mal davon aus, dass die Personen etwa 14 Jahre alt sind. Falls darunter, fehlt es an der Schuldfähigkeit nach § 19 StGB. Ohne Schuld kann eine Person nicht bestraft werden. Ansonsten greift das Jugendstrafrecht. Dort beträgt die maximale Jugendstrafe bei Vergehen (gefährliche Körperverletzung ist ein Vergehen) 5 Jahre. Somit wären es Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahre. Das wäre der Strafmaß.

Im Falle einer Gerichtsverhandlung entscheidet der Richter nach Sach- und Rechtslage über die Dauer der Jugendstrafe.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

BackfIip 
Fragesteller
 06.05.2024, 14:15

Person ist 17

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Körperverletzung:

Als strafrechtliche Konsequenz ein paar Sozialstunden.

Du könntest ihn noch zivilrechtlich zu Schmerzensgeld verklagen. Mehr als eine niedrige 3- stellige Summe wird da aber auch nicht rausspringen.

Ich würde den wegen Beleidigung und Körperverletzung zivilrechtlich verklagen. Das könnte schon teuer werden.

BackfIip 
Fragesteller
 06.05.2024, 13:20

Okay... Danke dir

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Wiesel1978  06.05.2024, 13:21

Wieso Beleidigung?

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Wenn du das beweisen kannst, ist das sicherlich ein Schmerzensgeld von 2-300 Euro denkbar.

Strafrechtlich 20-30 Sozialstunden.

BackfIip 
Fragesteller
 06.05.2024, 13:24

Habe bilder von der flasche aber kein beweis gegen die pwrson

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Still  06.05.2024, 13:25
@BackfIip

Das ist dann lediglich ein schwaches Indiz.

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Still  06.05.2024, 15:36
@BackfIip

Die gesehen haben, wie der Täter das Abführmittel in deine Flasche getan hat? Warum haben die dich nicht gewarnt?

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