Welche Steuerklasse?
Hat man wenn man zusammen wohnt mit Kind aber nicht verheiratet ist? Bzw wenn nur der Mann arbeiten geht weil die Frau auf das Kind aufpassen muss. Im Internet steht nur 1 ist singles 2 sind Alleinerziehende 3 bis 5 sind verheiratete aber von unverheiratete die zusammen wohnen und ein kind (in Zukunft) haben steht da nichts.
6 Antworten
Dann muss man Steuerklasse 1 nehmen. Denn sobald eine andere volljährige Person mit im Haushalt lebt (nicht das eigene Kind ist hier gemeint welches Anspruch auf Kindergeld hat) ist man nicht mehr Steuerklasse 2 für Alleinerziehende. Die bekommt man nur, wenn man wirklich alleine mit Kind lebt.
Verheiratete können wählen zwischen 3 und 5, Beide 4, Beide 4 mit Faktor.
Der Alleinerziehende darf nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person leben. Ausnahme ist das eigene Kind, wenn es noch Anspruch auf Kindergeld hat.
Dann hat der Mann als Single weiter die 1.Oder ist der Mann auch der Kindsvater? Dann müsste er als Alleinerziehender mit Kind die 2 haben.
Wenn man mit einer anderen volljährigen Person zusammen lebt ist man nicht allein erziehend
Dann ist man weiterhin in 1 (Mit 0,5 Kinderfreibeträgen)
alleinerziehend (klasse 2 ) ist man ja nicht
und 3-5 sind nur für verheiratet. Sonst ist man per Gesetz Single bzw. Ledig
Steuerklasse 1. Nichts anderes.
Ja, die sind ja gesetzlich auch weiterhin Singles.