Welche Bedeutung hat das Investiturrecht für Heinrich IV?
Hi, wir haben das Thema gerade in der Schule und ich versteh es nicht. Hoffe ihr könnt mir helfen, LG :)
2 Antworten
Es geht dabei darum, dass Heinricht IV Macht über die Kirche haben wollte und damit auch die Macht, den Papst einzusetzen. Der Investiturstreit lief folgendermassen ab:
Gregor VII (Papst zu dieser Zeit) verfasste den dictus papae, in welchem er schrieb, dass die Kirche ihren Papst von nun an selber stellt. Heinricht IV liess sich aber nicht einschüchtern und setzte den Gregor VII ab. Daraufhin exkummunitierte Gregor VII Heinrich IV. Nun ging Heinrich IV in Carossa vor Gregor VII auf die Knie. Kurz darauf starb Gregor VII.
Doch trotzdem brachte die Exkummunikation was, denn Heinrich IV anerkannte nun, dass die Kirche ihren Papst selber stellen darf. Die wurde auch im Wormser Konkordat 1122 festgesetzt.
Mit den Worten Arnolds zu deiner früheren Frage:
"Im Heiligen Römischen Reich waren Bischöfe nicht nur hohe Geistliche, sondern aufgrund der großen Besitztümer der Bistümer auch Landesherren. Daher war dem Kaiser daran gelegen, dass die großen, mächtigen Bistümer nur in die Hände von Personen gelangten, die ihm treu ergeben waren."
Wenn dies Frageforum als Beschäftigungsstrategie für die Antwortenden verstanden wird, fühlen sie sich zu recht missbraucht.
Beim Investiturstreit ging darum, wer das Recht haben sollte Bischöfe einzusetzen, der König oder der Papst. (Die Bischöfe waren zu der Zeit ja auch immer weltliche Herrscher.)
Ich dachte es geht um die Einsetztung von Bischöfen? :O