Welche Anzeige wurde eingestellt von beiden ?

4 Antworten

Hallo,

ich bin mir aus beruflich Erfahrung ziemlich sicher, dass keines dieser beiden Strafverfahren eingestellt wurde...

Du hast dich bzgl. der Geldwäsche scheinbar als Finanz- und/oder Paketagent anwerben lassen (für jemand anderes Gelder irgendwohin überwiesen oder Pakete angenommen und weitergeschickt?)

Sowohl die Gelder, als auch die Pakete wären inkriminiert, also widerrechtlich erlangt. Da du scheinbar der Nutznießer warst, z.B. weil die Gelder auf dein Konto geflossen sind, wurde ursprünglich wegen Betruges gegen dich ermittelt. Nachdem sich rausgestellt hat, dass du eben die eigentlich Straftat nicht begangen hast, sondern nur die Geldwäsche, wurde das Betrugsverfahren eingestellt und es wird jetzt eben die Geldwäsche weiter verfolgt.

Ich tät sogar viel Geld darauf wetten, dass genau dieses Szenario so zutrifft.

Bzgl. dem Aktenzeichen: Ruf bei der Dienststelle an, die gegen dich ermittelt, ggf. weißt du sogar den Sachbearbeiter. Die können dir das Aktenzeichen geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DUBISTBOSS1 
Fragesteller
 19.01.2020, 22:59

Ok hast recht

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Dommie1306  20.01.2020, 19:53
@DUBISTBOSS1

Naja, nach über 10 Jahren in diesem Bereich, denke ich, dass ich eine gewisse Fachexpertise habe.

Danke für die Rückmeldung.

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Ich habe den Rat bekommen die Aktenzeichen zu benutzen um nachzufragen, leider habe ich diesen Brief schon weggeschmissen.

Wieso schmeisst man so ein wichtiges Papier weg? Da geht es immerhin um eine Einstellug eines Strafverfahrens.

Diebstahl, §241 StGB, und Geldwäsche, §261 StGB, haben nichts mit dem dritten Straftatbestand Betrug, § 263 StGB zu tun. Es ist also keines von beiden eingestellt worden, sondern ein anscheinend noch weiteres anhängiges Strafverfahren wegen Betrug.

DUBISTBOSS1 
Fragesteller
 18.01.2020, 11:04

Was la**erst du habe nur 2 Strafverfahren

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ZuumZuum  18.01.2020, 13:37
@DUBISTBOSS1

Was laberst Du, Du kannst das, was Du selber geschrieben hast im Strafgesetzbuch nachlesen. Weder Diebstahl noch Geldwäsche hat was mit Betrug zu tun. Alle drei sind unterschiedliche Straftatbestände. Ich hab dir die §en aus dem StGB dazugeschrieben.
Ob Du nur zwei Strafverfahren anhängig hast, oder die Staatsanwaltschaft es für nötig befunden hat, noch in einer anderen Richtung gegen dich zu ermitteln, hast Du gar nicht in der Hand.

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Tinchen2002  18.01.2020, 22:33
@DUBISTBOSS1

Er labert nicht, sondern hat nu(h)r etwas mehr Plan als Du ;) Nuhr sagt: Wenn man keine Ahnung hat, F****e halten oder so.....

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Wir sind nicht der Staatsanwalt.

Da, wie bereits geschreiben, weder Diebstahl noch Geldwäsche ein Betrug sind, gibt es 2 Möglichkeiten: Du hast noch eine Dritte Anzeige, oder das, was du Geldwäsche und Betrug nennst, sieht der StA nun eben aufgrund der Tatumstände als Betrug.

Da wir aber nicht der StA sind ,können wir auch nicht wissen, was der nun als Betrug sieht.

So einen Brief wirft ma nnicht weg!

Wende dich an die zuständige Staatsanwaltschaft.

DUBISTBOSS1 
Fragesteller
 18.01.2020, 11:48

sorry das mit dem Brief wegwerfen kommt nicht mehr vor

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