Weiteres Fenster nach Bauantrag?

1 Antwort

Die verschiedenen Bundesländer haben so viele verschiedene Vorschriften. Einheitlich kann man das also nicht so einfach sagen. Da mußte vor Ort im Bauamt nachfragen.

Zudem brauchste bestimmt einen Statiker. Ein Loch in eine tragende Wand ist nicht ohne. Das Gewicht darüber abzuleiten und richtig abzustützen wird Kosten verursachen. Möglicherweise kann eine andere Form das vereinfachen.

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Bei uns steht im Bauantrag, sowie in den Papieren, das eine Seite des Hauses Fensterlos bleiben müsse. Ist auch logisch, da wir in einem Reihenhaus wohnen.

Ein Bekannter kaufte sich ein altes Fachwerkhaus, das niemand wollte unter der Bedingung 2 Gauben reinbauen zu dürfen. Nein, sagte das Amt, das ginge und paßt nicht zu dem alten Haus. Es müsse eine ungrade Zahl sein - eins oder drei.

In einem Falle baute eine berüchtigte Fensterbaufirma ein kleines Fenster zu einem Terrassenfenster um. Einfach so. Nach einigen Jahren bildete sich ein Riss darüber. Der wurde immer größer. Sie hatten den Fenstersturz nicht angepaßt und auch keinen Statiker gefragt.