Weiß jemand, wie hoch die Kosten für die Operationen und die Medikamente sind, die eine „transsexuelle“ Person im Laufe ihres Lebens einnehmen muss?

4 Antworten

Von Experte LunarEclipse bestätigt

Die Kosten werden in der Regel, wenn eine Indikation besteht von der KK übernommen.

Was die Kosten für die Hormone sind, kann ich dir leider nicht sagen, zumal man die ja ohnehin dann den Rest vom Leben nimmt.

Und was alle OPs zusammen kosten kann ich dir auch nur anhand von dem sagen, was ich bezahlt habe, was halt auch nicht immer und überall so sein muss. Hinzu kommt noch, dass ich OP technisch noch nicht fertig bin. Bisher waren es ca. 18K CHF, die das ganze gekostet haben. Das waren Brust zusammen mit Nase, der Adamsapfel und die Stimmbänder. Hinzu kommen noch Gesicht und GAOP womit ich nochmal mit mindestens 50K rechne.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Trans und bi und beschäftige mich damit.

Das ist bei jedem unterschiedlich.

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das einzige, was man zahlt, sind die Rezeptgebühren im Rahmen der Hormonbehandlung (ca. 5-10€ alle drei Monaten) und das Krankenhaustagegeld von 10€ pro Tag.

Würde nichts übernommen werden, zahlt man als trans Mann so um die 50.000€ für die OPs. Aber auch das kommt stark darauf an, wo man die machen lässt, welche man kombiniert und ob Komplikationen auftreten etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst bisexuell und trans

Die Kosten für OP und Hormone werden von den Krankenkassen bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

KarlKlammer  24.10.2023, 21:45

Nicht unbedingt. Und nach der aktuellen Entscheidung vom Bundessozialgericht wohl die nächsten Jahre erstmal nur sehr bedingt.

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ThomasM1982X  24.10.2023, 22:05
@KarlKlammer

Meinen Sie etwa das hier?

BSG B 1 KR 16/22 R

Bundessozialgericht - Verhandlungstermine - Krankenversicherung - Kostenerstattung - Mastektomie - transidentitäre Geschlechtsidentitätsstörung

Dann sollten Sie sich den Text aufmerksam durchlesen, besonders was die Antragstellerin angeht.

Eine biologische Frau beantragt geschlechtsangleichende Maßnahmen um die Uneindeutigkeit ihrer Geschlechtsmerkmale weiter zu erhöhen. Um sich so dem Non-Binären Erscheinungsbild zu nähern.

Dass das von der KK aber auch vom Gericht abgelehnt wird ist doch klar, käme es doch der Verstümmelung gleich. Vor den daraus entstehenden Problemen will man die Klägerin bewahren, denn das würde zu weiteren Kosten führen.

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