Weiß jemand, wie hoch die Kosten für die Operationen und die Medikamente sind, die eine „transsexuelle“ Person im Laufe ihres Lebens einnehmen muss?
Muss man die die Kosten selbst zahlen? Ich spreche gerade mit jemandem darüber.
Falls eine Versicherung zahlt, was kostet das?
Ich nehme an, wenn man eine private Krankenversicherung hat, sieht man die Kosten oder?
4 Antworten
Die Kosten werden in der Regel, wenn eine Indikation besteht von der KK übernommen.
Was die Kosten für die Hormone sind, kann ich dir leider nicht sagen, zumal man die ja ohnehin dann den Rest vom Leben nimmt.
Und was alle OPs zusammen kosten kann ich dir auch nur anhand von dem sagen, was ich bezahlt habe, was halt auch nicht immer und überall so sein muss. Hinzu kommt noch, dass ich OP technisch noch nicht fertig bin. Bisher waren es ca. 18K CHF, die das ganze gekostet haben. Das waren Brust zusammen mit Nase, der Adamsapfel und die Stimmbänder. Hinzu kommen noch Gesicht und GAOP womit ich nochmal mit mindestens 50K rechne.
Das ist bei jedem unterschiedlich.
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das einzige, was man zahlt, sind die Rezeptgebühren im Rahmen der Hormonbehandlung (ca. 5-10€ alle drei Monaten) und das Krankenhaustagegeld von 10€ pro Tag.
Würde nichts übernommen werden, zahlt man als trans Mann so um die 50.000€ für die OPs. Aber auch das kommt stark darauf an, wo man die machen lässt, welche man kombiniert und ob Komplikationen auftreten etc.
Ein Blick in die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes hilft möglicherweise:
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Die Kosten für OP und Hormone werden von den Krankenkassen bezahlt.
Macht nichts, jedes Bundesgesetzblatt kann ich nicht auswendig kennen.
Meinen Sie etwa das hier?
BSG B 1 KR 16/22 R
Dann sollten Sie sich den Text aufmerksam durchlesen, besonders was die Antragstellerin angeht.
Eine biologische Frau beantragt geschlechtsangleichende Maßnahmen um die Uneindeutigkeit ihrer Geschlechtsmerkmale weiter zu erhöhen. Um sich so dem Non-Binären Erscheinungsbild zu nähern.
Dass das von der KK aber auch vom Gericht abgelehnt wird ist doch klar, käme es doch der Verstümmelung gleich. Vor den daraus entstehenden Problemen will man die Klägerin bewahren, denn das würde zu weiteren Kosten führen.
Nicht unbedingt. Und nach der aktuellen Entscheidung vom Bundessozialgericht wohl die nächsten Jahre erstmal nur sehr bedingt.