Wegen Psyche auf Probe vorrücken?
Hi, mir ging es im ersten Halbjahr(9.Klasse) psychisch wirklich schlecht und hab immer nur wenig bis gar nichts gelernt.
Ein Monat oder bisschen länger nach dem Halbjahreswechsel haben sich die meisten Problemen von mir verbessert und ich hab wirklich versucht meine ganzen schlechten Fächer auszugleichen aber wir haben halt in jedem Fach noch einen großen Test geschrieben also denke ich nicht dass das als Ausgleich gereicht hat.
In den letzten paar Tests die wir schon raus bekommen haben hatte ich immer 4er oder 3er und ich versuche wirklichhhhh alles nachzuholen aber es reicht halt nicht:/
Meine frage wär jetzt ob ich auf Probe vorrücken kann wenn die ganzen Lehrer wissen dass ich Probleme mit der Psyche hatte und deswegen so schlecht in der Schule war.
(btw Klasse wiederholen/Schule wechseln wär für mich wirklich schlimm für mich)
1 Antwort
Du brauchst das Attest eines Arztes, der dir bestätigt, dass du bei ihm in der entsprechenden Zeit in Behandlung warst und du auf Grund pschischer Probleme in deiner Leistungsfähigkeit vorrübergehend eingeschränkt warst.
Wenn du meinst, dass das Schlimmste, was dir passieren könnte das Wiederholen einer Jahrgangsstufe wäre, dann zeigt das nur, dass du vom Leben keine Ahnung hast.
P.S.: Ich bin bei meiner Antwort und in meinen Kommentaren davon ausgegangen, dass du in Bayern zur Schule gehst.
Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz. Ein zurückdatiertes Attest eines Arztes würde eine Form des Betrugs darstellen. Das machen Ärzte manchmal aus Mitleid. Der Arzt kann dadurch aber seine Approbation verlieren (d.h. er darf als Arzt nicht mehr praktizieren). Das ist nicht empfehlenswert.
Auf jeden Falls solltest du einen begründeten Antrag auf "Versetzen auf Probe" an die Schulleitung stellen. Dieses solltest du auch dem Schulpsychologen mitteilen. Deine Lehrer werden dann entscheiden ob sie diesem Antrag zustimmen und dies dann als Vorschlag an die Lehrerkonferenz weitergeben. In der Lehrerkonferenz kann dann der Schulpsychologe ein Statement abgeben. Die Lehrerkonferenz wird dann entscheiden müssen. Die Entscheidung der Lehrerkonferenz kann durch eine Beschwerde beim Kultusministerium oder durch das Führen eines Verwaltungsgerichtsprozesses angefochten werden.
Meine Eltern haben mir nie erlaubt zu einem Psychiater oder sowas in der art zu gehen aber die Schulpsychologen haben das mitbekommen. Reicht das oder kann irgendwie im Nachhinein bewiesen werden dass es mir nicht gut ging?