Wegen Nacktfoto - gemobbt

7 Antworten

gemobbt wirst Du doch höchstens von neidischen Mitschülerinnen? tja, das ist immer eine riskante Sache mit diesen Nacktfotos, einmal auf einer Speicherkarte, niemals wieder gelöscht, damit musst Du nun leben! Er wird behaupten, das Du noch anderen Typen aufreizende Fotos gesendet hast, man wird ihm glauben!

Bevor du die Schule wechselst (was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde), solltest du in der alten Schule nochmal ordentlich auf den Tisch hauen. Bitte dazu Lehrer um Mithilfe (vlt. können auch deine Eltern mit den Lehrern reden).

Sorge dafür, dass die anderen wegen dem Mobbing ordentlich einen auf den Deckel bekommen, und sorge dafür, dass der Lehrer klarstellt, dass nicht du die Hu** bist, sondern dein Exfreund ein Verbrecher, der sich strafbar gemacht hat, deinen Ruf geschädigt hat. Zeige deinen Exfreund an, ich denke, das könnte auch unter übler Nachrede und Rufschädigung laufen. Sorge dafür, dass jeder erfährt, dass du Anzeige erstattet hast.

Wenn du so deinen Ruf an der alten Schule, vielleicht nicht gerettet, aber dennoch wieder aufmöbliert hast, kannst du die Schule wechseln, denn vielleicht trauen deine "Freunde" sich dann nicht, es weiter herumzuerzählen!

Das ist sehr schlimm! Hole dir Hilfe! Es gibt Internetseiten auf denen du Hilfe bekommen kannst oder auch Über das Telefon. Wichtig ist: Hol dir jemanden, der dich versteht und der dir helfen kann!

Viel Glück!

Wenn das nicht aufhört würde ich schon die Schule wechseln. Bringt auf jeden Fall was. Wie alt seid ihr beiden denn?

Wie kann man nur so schei** wie dein ex sein.. Ich verstehs nicht, da ich ja auch selbst Junge bin...

Naja wenns nicht geht mit Eltern sprechen und Schule wechseln.

MrRatschlag  03.05.2013, 13:24

Außerdem würde ich zur Polizei gehen und ihn Anzeigen, da sowas verboten ist !!!

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Ich würde den anzeigen, schließlich hast du die Rechte an dem Bild. Keiner darf es ohne deine Erlaubnis verbreiten...

chris1998chris  03.05.2013, 13:27

Hilft aber nur in speziellen fällen :/

BGB - müsste des drinstehen :/

Im Stgb - ist es nicht

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