Wasserzähler Eichfrist abgelaufen?

3 Antworten

... zuständig ist der Betreiber der Erfassungsgeräte, sie wurden also nicht gemietet, warum auch immer, sondern von den ET gekauft.

Diese leisten sich einen Verwalter, also ist der auch zuständig. Setze ihn auf den Topf.

Anzweifeln sehe ich nicht, denn Wasser darf per Beschluss verteilt werden, so jedenfalls der BGH!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

normal müssen diese Uhren alle 6 Jahre wegen der Eichung gewechselt werden. Normal tut das der Versorger automatisch. Du bist hier Wohnungseigentümer von einer Wohnung, der für den Zustand, bzw. Eichung , selbst verantwortlich zu sein scheint. Es liegt an Dir selber, über einen selbst beauftragten Klempner sich neue Uhren installieren zu lassen.

Robert1954 
Fragesteller
 10.09.2019, 00:40

Das macht der Ablesedienst nach Erteilung eines Auftrages. Jedoch sind 2 Zähler in meiner Wohnung seit 2 Jahren abgelaufen ,wurden aber nicht vom Ablesedienst moniert. Über die Zähler in den anderen Wohnungen (abgelaufen?) , bekomme ich vom Ablesedienst und dem Verwalter keine Auskunft. ( Datenschutz?)

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Zunächst ist die Frage zu beantworten, wer der Betreiber der Messgeräte ist.

In § 32 des Mess- und Eichgesetzes ist geregelt:

"Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchenMessgeräten erfasst, hat die betroffenen Messgeräte der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestenssechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen ... "

https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/MessEG.pdf

Da es sich um Eigentumswohnungen handelt, wäre zu prüfen, was die Satzung der EIgentümergemeinschaft diesbezüglich regelt.

Ich kann nur folgendes empfehlen:

Entweder überträgt die Eigentümergemeinschaft das komplette Paket an eine Messdienstfirma, die sämtliche Belange wahrnimmt, d. h. Überwachung Eichgültigkeit, Plantausch der Messgeräte, Überwachung Funktionalität, Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung oder die Hausverwaltung (die offenbar damit überfordert ist) übernimmt diesen Part.

Welche Eichmerkmale ein Zähler hat, kann mittels Foto leicht festgestellt werden.

Ich rate ausdrücklich davon ab, dass sich jeder um seinen Zähler kümmert.

Das Prozedere einer Befundprüfung ist in § 39 des MessEG und § 39 der Mess- und Eichverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/messev/MessEV.pdf

geregelt.

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_9/9.2_gesetzliches_messwesen_und_konformitaetsbewertung/9.21/tr/TR-W_19.pdf

Die Kostenfrage wird in § 59 MessEG behandelt.

Natürlich muss vorher klar sein, wer Messgerätebetreiber ist.

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Robert1954 
Fragesteller
 10.09.2019, 00:35

Ein Ablesedienst kommt jedes Jahr, liest Heizung,Wasser ab und überprüft die rauchmelder. 2 Wasserzähler (durch Ablesedienst Montiert) sind seit 2017 abgelaufen, wurden aber nicht moniert. seit 2010 wird der Verbrauch über Wasserzähler abgerechnet. Im Waschkeller sind 3 Wasserzähler seit 2016 abgelaufen. Wie es in den Wohnungen ist, weiß ich nicht. Auskunft darüber wird vom Ablesedienst und Verwalter mir gegenüber verweigert. Datenschutz

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GuenterLeipzig  10.09.2019, 03:31
@Robert1954

Es gibt im Energiesektor unterschiedloche Marktrollen.

  • Messgerätebertreiber (Verantwortlicher für die EIchgültigkeit)
  • Messgerätedienstleister (Ableser/Abrechner)

Diese können bei einer Firma identisch sein, müssen es aber nciht.

So es sich nur um einen Ablesedienst handelt, interessiert der sich nicht für die Eichgültigkeit, da im Zweifel nicht dafür verantwortlich ist.

In wieweit man es bei eurer Firma mit Profis zu tun hat, muss ich nach der Datensachlage bezweifeln.

Auf der anderen Seite kenne ich die Verträge mit dieer Firna nicht, was ihr alles per Vertrag übertragen wurde.

Kann ja sein, dass dort der EIchtausch nicht miz im Paket ist.

Günter

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