Abgelaufener Wasserzähler?

2 Antworten

Es handelt sich bei der WM nur um einen Zwischenzähler. Der Hauptzähler für das Haus ist geeicht. Die Zwischenzähler nehmen den entsprechenden Bedarf eines Verbrauchers auf, aufgrund dessen der Gesamtwasserverbrauch auf die Wohneinheiten umgelegt wird.

Robert1954 
Fragesteller
 30.01.2017, 23:33

Danke aber alle Zwischenzähler zusammen ergeben den Wert des Hauptwasserzählers oder?

GuenterLeipzig  16.02.2017, 22:39
@Robert1954

Nein, die Summe aller Unterzähler ergibt in den seltensten Fällen das, was der Tarifzähler anzeigt.

Das hat was mit Messbereichen, Messdynamik, Anlaufwert, Trenngrenze, Nennvolumenstrom, Überlastfähigkeit, angewandtes Messverfahren zu tun.

Günter

Robert1954 
Fragesteller
 02.10.2019, 20:27
@GuenterLeipzig

Wieviel darf das abweichen? Habe den Verdacht das der Eigentümer im ersten Stock im sommer sein Auto mit dem Allgemein Wasser wäscht.

GuenterLeipzig  02.10.2019, 22:40
@Robert1954

Bevor man eine Befundprüfung in Betracht zieht, sollte man sicher sein, dass keine anderen Einflüsse für die entstandene Situation verantwortlich sind.

Wenn der Verdacht besteht, das Dritte den Wasserhahn nutzen, dann sollten geegneite Maßnahmen ergriffen werden, dass zweifelsfrei herauszufinden.

Man kann zum Beispiel nach eigener Nutzung sich den genauen Zählerstand notieren. Dieser muss vor den nächsten eigenen Nutzung identisch sein.

Ist das nicht der Fall, dann waren Dritte am Werk undman muss dann die Wasserentnahmestelle durch geeignete Maßnahmen vor der Nutzung Dritter schützen.

Für den Fall, dass keine Nutzung Dritter vorliegt, kann man die Linie einer Befundprüfung des Messgerätes fahren:

Für zulässige Abweichung wird immer nur ein einzelnes Messgerät betrachtet.

Die Messtoleranzen ergeben sich aus dem konkrekten Messgerät und den sich daraus ergebenden metrologischen Grunddaten.

Diese metrologischen Grunddaten sind in der Bauartenzulassung bzw. Konformitätserklärung, die es zu jedem Messgerät im rechtsgeschäftlichen Verkehr geben muss, bei den staatlich anerkannten Prüfstellen bekannt.

Eine Befundprüfung ist dem Messgerätebetreiber und/oder der Staatlich anerkannten Prüfstelle mit einem Befundprüfungantrag anzuzeigen.

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_9/9.2_gesetzliches_messwesen_und_konformitaetsbewertung/9.21/tr/TR-W_19.pdf

Die Frage der Kosten richtet sich nach § 59 MessEG

https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/MessEG.pdf

Bei eventuellen Ordnungswidrigkeiten müssen wir 2 Dinge unterscheiden:

  • Ordnungswidrigkeit gegen das Eichrecht (MessEG / MessEV)
  • Ordnungswidrigkeit gegen die Heizkostenverordnung (HKVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/HeizkostenV.pdf

Günter

Messgeräte, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung finden, unterliegen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Es ist also absolut unerheblich, ob es sich um einen Tarifzähler oder einen Unterzähler zur Kostenverteilung handelt.

Verantwortlich für den Eichtausch ist der Messgerätebetreiber.

Wer das ist, (Hauseigentümer, Hausverwaltung, Techem usw.) können wir nicht abschließend beurteilen.

Das kommt auf die vertraglichen Regelungen der Beteiligten untereinander an.

Die Heizkostenverordnung regelt unter bestimmten Voraussetzungen Rechte zur Kürzung des Forderungsbetrages.

Unabhänig davon würde ich den Hauseigentümer über das Vorhandensein eines eichpflichtigen Messgerätes außerhalb dessen Eichgültigkeit informieren, verbunden mit einer Fristsetzung für den Eichtausch.

Erfolgt der Eichtausch bis zum Termin nicht, informiere dasfür Dich zuständige Eichamt mit Beweisfotos über die Angelegenheit.

Ich bin sicher, dass spätestens dann man ganz eilig den Wasserzähler tauscht.

Der Einsatz von nicht den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Messgeäten im rechtsgeschäftlichen Verkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Auch haben Anwender von den eichrechtlichen Bestimmungen unterliegenden Messgeräten eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Eichamt.

Natürlich wäre erst einmal die Frage zu klären, wer Messgerätebetreiber ist!

Günter