Wasserschaden Keller Mietwohnung wer haftet?
In meinen Mieterkeller lief Wasser von der Decke. Der kompletten Decke der ganze Keller ist nass alles was dort gelagert war ist zerstört. Die Wohnung über dem Keller ist leerstehend, Handwerker haben dort ein Abwasserohr freigelegt und es nicht richtig verschlossen sagt der Hausmeister, so lief das Wasser durch die Decke in unseren Keller bestimmt 2 Tage lang. Alles im Keller ist jetzt Müll, wer haftet jetzt? Und wer bezahlt das die gelagerten Sachen zu entsorgen(Möbel sind da auch) ? Das war Abwasser ich will da gar nichts anfassen wenns nicht sein muß, ist der Vermieter haftbar oder die Handwerkerfirma? :(
4 Antworten
Wende dich an deinen Vermieter, er ist Vertragspartner der Handwerker. Wenn die Handwerker gepfuscht haben, ist deren Betriebs-Haftpflicht zuständig.
Du tust gut daran nichts anzufassen, wenn das Abwasser war.
Deine Hausrat ist nicht zuständig für Abwasser. Da ist nur Leitungswasser versichert. Keller zählt als Versicherungsort, wenn er nur dir zugänglich ist und verschlossen.
Sprich mit dem Vermieter. Er hat die Firma beauftragt und sollte für den Schaden aufkommen müssen.
Die Handwerkerfirma.
Wer es kaputt macht, muss es bezahlen.
Hallo Sanjohn,
das ist ein Haftpflichtschaden, bei dem du der Geschädigte und Anspruchsteller bist. Du hast mit den Handwerkern nichts zu tun - soweit das überhaupt stimmt, was der Hausmeister sagt. Dein Ansprechpartner ist also der Vermieter. Der muss sich dann eventuell an die Handwerker wenden.
Du machst über die Zerstörung und Entsorgung eine Gesamtrechnung auf. Die letztlich betreffende Haftpflichtversicherung muss wohl einen Gutachter hinschicken, da es nach größerem Schaden klingt. Fotografiere alles unbedingt.
Deine Hausratversicherung (Schadensereignis "Leitungswasser") kommt wohl nicht in Betracht, da die Sachen höchstens drei Monate im Keller gelagert sein müssten ("vorübergehend", die 3 Monate habe ich gerade in meiner eigenen Hausratvers. geschaut, "Außenversicherung"). Diese drei Monate kannst du wohl nicht plausibel machen, aber es vielleicht versuchen. Dann würde der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT der Sachen bezahlt. Die Haftpflichtvers. zahlt nur den Zeitwert der Sachen.
Es ist aus einem Leitungsrohr, also Leitungswasser. Wenn es als Versicherungsort also doch versichert ist, sollte er das unbedingt versuchen.
Hausrat zahlt nicht bei Abwasserschäden. Hat nichts mit Außenversicherung zu tun, wenn es ein eigener Keller war, den man selbst gemietet hat.