Was würdest du in der Situation machen?
Angenommen dein Opa liegt im Sterben , du möchtest ihn natürlich besuchen, dich von ihm verabschieden und sich für die schöne Zeit mit ihm bedanken.
Jedoch ist dieser im Ausland, 1700 km entfernt. Du weißt nicht ob du das in der Zeit noch schaffst ( also das er dann noch lebt oder dann auch noch überhaupt ansprechbar ist ).
Du musst arbeiten und hast kein Urlaub, es ist sehr viel zu tun auf Arbeit und der Chef gibt dir nicht frei.
4 Antworten
Problem ist ja dass es die letzte Chance ist sozusagen. Man kriegt keine zweite Chance mehr diese Person nochmal sehen zu können
Na eben, also.
Wirst du dich in 50, 60 Jahren auf deinem eigenen Sterbebett dran erinnern, was du an diesem Tag in der Arbeit gemacht hast oder wie du deinen Opa noch ein letztes Mal gesehen hast?
Ich würde ohne zu Zögern krank machen. So ein unmenschlicher Chef hat nicht mal verdient, dass du da arbeitest. Sag einfach, dass dir durch diese belastende Situation ganz schlecht geworden ist und du Durchfall bekommen hast, fertig.
Und wenn du nicht mehr rechtzeitig zu deinem Opa kommen solltest, hast du es wenigstens versucht. Das ist alles, was zählt.
Alles Gute.
Entweder krank machen oder per Videocall mit ihm reden.
du musst 2 tage einplanen mit dem auto pro strecke und brauchst eine Übernachtung.
Keiner kann 1700 km am Stück fahren ohne Pause.
Ist das kein Grund sich beurlauben zu lassen?
Ich hatte einen Fall vor paar Jahren, wo ich nicht zur Beerdigung meiner Tante durfte und musste arbeiten . Das fand ich unverschämt.
Nein, rechtlich gesehen nein, nur bei Beerdigung der Eltern, Großeltern oder der Kinder.
Wirklich bescheuert. Würde ansonsten einfach Krank machen.
Nein, rechtlich gesehen nein, nur bei Beerdigung der Eltern, Großeltern oder der Kinder.
Das ist so pauschal falsch.
Auch dann besteht ein Anspruch nur, wenn es entsprechende einzel- oder tarifvertragliche Regelungen zum Sonderurlaub gibt oder der Arbeitnehmer sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen kann - dessen Anwendung aber leider (vertraglich) ausgeschlossen werden darf.
Im Übrigen betrifft das nicht nur "Eltern, Großeltern oder Kinder", sondern alle Personen, zu denen - z.B. aufgrund einer gemeinsamen Haushaltsführung - eine besonders enge emotionale Bindung besteht.
Zur Not krank machen
Hallo? Es geht schließlich um Familie
Problem ist ja dass es die letzte Chance ist sozusagen. Man kriegt keine zweite Chance mehr diese Person nochmal sehen zu können.
Und wie bewältigst du überhaupt diese Strecke ?