Was wenn eine Bundesregierung Urteile des Bundesverfassunggerichtes nicht umsetzt?
3 Antworten
Dann passiert im Endeffekt..... nichts.
Seit fast 30 Jahren zum Beispiel ist die höhere Besteuerung von Pensionen im Vergleich zu Renten verfassungswidrig erklärt und wird immer noch gemacht.
Es gibt verschiedene Arten zu reagieren wenn man Urteile des BVerfG nicht umsetzen will.
Bekanntes Beispiel ist die Vermögenssteuer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage von Immobilien für unzulässig erklärt.
Anstatt eine verfassungsgemäße Berechnungsgrundlage zu erarbeiten setzte die Kohl-Regierung die Erhebung der Vermögenssteuer ab 1996 komplett aus. Und dabei ist es bis heute geblieben.
Artikel 20 Grundgesetz:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Das ist falsch.
Inhaltlich falsch, denn es wurde etwas anderes moniert. Das war 2002. Es gab 2005 eine Anpassung, die offenbar den Anforderungen genügt.