Was wenn die Stadt Anordnung gibt eine komplette Hecke zu entfernen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verbot März bis September gilt auch für die Stadt und deren Anordnungen natürlich...

Nur in wirklich extremen Gefahrensituationen kann es davon zwingende Ausnahmen geben - mir fällt nur grad keine ein...

Wie mir überhaupt nur wenig einfällt, warum eine Stadt das anordnen sollte (komplett nicht nur Rückschnitt)...

...meist sind das eher Nachbarstreitigkeiten und wenn die sich nicht einigen dann regelt das ein Gericht und nicht die Stadt...

Wenn Gefahrenpotential vorliegt, darf die Stadt mittels Fristfestsetzung die komplette Heckenentfernung verlangen.

Willst du die Hecke behalten? Dann wende dich an die Naturschutzbehörde. Vielleicht hat die wichtigere Gründe zum Erhalt.

Kommt auch ein bisschen darauf an, was du willst. Durchhaltevermögen, somit ist mancher Kampf am Ende doch noch zu gewinnen, ohne Gerichtskosten etc..

Beispiel: Auf meinem früheren Grundstück hatte ich eine freiwachsende Hecke aus tw. geschützten, einheimischen Sträuchern und v.a. Vogelschutzgehölzen gesetzt. Die Gemeinde beschwerte sich über überhängende Zweige, die daraufhin peinlichst von mir zurechtgestutzt wurden. Das Straßenamt beschwerte sich über ein nun nicht mehr einsehbares Verkehrsschild, was auf meinem Grund vor meiner Zeit aufgestellt wurde. Das Schild wurde nach meiner Beschwerde versetzt, doch dann störte dieses Amt, die nicht mehr gut einsehbare Kurve in der 30 ger (!) Zone. Das war selbst mir zu viel, weshalb ich einen Naturschutzbeauftragten zum Vororttermin bat. Die Hecke wurde unter Schutz gestellt.

Beispiel: Auf meinem jetzigen Grundstück standen etliche hohe, dünne, z.T. nicht mehr gesunde Fichten und halbverdorrte Thujen zu dicht am Haus und Grundstücksgrenze. Um das Schlimmste zu verhindern, waren die Bäume bereits mit Spanndrähten gesichert bzw. mit Pfählen gestützt. Nach dem ersten richtigen Gewittersturm im Juli im neuen Heim, war mir klar - die müssen weg!!! Gemeinde um Fällgenehmigung gebeten - nee, nicht zu dieser Jahreszeit. Auf Vororttermin bestanden, Frist gesetzt bekommen, dass die Bäume innerhalb von 4 Wochen zu entfernen sind. Geht doch.

Aber Hallo,

da wird schon ein Grund vorliegen.
Die Hecke widerspricht der Gemeinde Verordnung !

Gefährdung der Verkehrssicherheit oder auch den
Fußgängern. e.ct.

Ist denn eine Frist angesagt ?

opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt bestimmte Zeiten, die ausserhalb der Brütezeit von Vögeln liegen, in der man das machen darf (allgemein vom 1.Okt - 28.Feb).

Auch innerhalb kannst das machen, wenn du eine Sichtkontrolle machst, ob ein Vogelnest in der Hecke ist. !Bin mir hier aber nicht sicher - am Besten im Rathaus anrufen und nachfragen!

Dann muss man bis nach dem 30. September warten.