Was tun, wenn Vermieter trotz Frist Schimmel nicht entfernt?
Guten Tag,
vor mehreren Wochen haben wir im Kinderzimmer von unserem Sohn in der Ecke Schimmel entdeckt, welcher infolge von feuchten Wänden entstanden ist (hierzu kam es durch Baumängel am Gebäude). Nach einer Mietminderung und abgelaufener Frist von drei (!) Wochen zur Schimmelentfernung hat sich immer noch nichts getan. Sowas geht natürlich gar nicht, da der Schimmel eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Aus diesem Grund benutzt unser Sohn sein Zimmer nicht, was natürlich sehr ärgerlich ist.
Welche Rechte haben wir in diesem Fall als Mieter?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Sie können dem Vermieter weiterhin die laufenden Mietzahlungen kürzen und zusätzlich eine mtl. Pennale (Zwangsgeld) einbehalten, die Sie aber später nach Schadensbeseitigung im Gegensatz zur real zulässigen Kürzung zurückzahlen müssen und ihm eine Ablehnungsandrohung mit enger Fristsetzung zukommen lassen.
Wird die Frist nicht erfüllt, können Sie auf Ihre Kosten einen Handwerker mit der erfolgreichen(!) Ersatzvornahme beauftragen und die Kosten mit den kommenden Mietzahlungen verrechnen.
Läuft die Ersatzvornahme nicht erfolgreich ab, haben Sie anschließend einen 2. Kriegsschauplatz!
Daher wär mein Rat im Sinne Ihrer aller Gesundheit, fristgerecht zu kündigen und sich was Trockenes zu suchen.
Ein Einschreiben an den Vermieter, wenn er nicht um Abhilfe sorgt, werdet ihr das tun und die Schadensumme von der Miete in Abzug bringen.
Welche Rechte haben wir in diesem Fall als Mieter?
Ersatzvornahme.
Du beauftragst eine Fachfirma und kündigst an die Kosten von der Miete einzubehalten.
Hallo,
war es eindeutig ein Bauschaden durch Wassereintrag von Aussen bzw. Rohrbruch?
Wurde die Wand getrocknet(Infrarottrockner) und die Tapete etc. fachgerecht entfernt usw.
Sofern dies nicht geschehen kann das Zimmer nicht bewohnt werden und entsprechend die Miete gekürzt werden. (Mieterverein). Da auch ein Risiko je nach Befall für die restliche Wohnung besteht-müsste evtl das Zimmer gegenüber der Wohnung abgedichtet werden...
Viele Grüße
Ausziehen. Eine Klage bringt dir da sehr wenig, da die Gerichte oft urteilen, dass der Mieter das durch " unsachgemäßes Lüften" selbst verursacht hat.