Was tun wenn der Vermieter nichts tut?

3 Antworten

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Schriftlich mit angemessener Frist eine Mangelbeseitigung einfordern, bei Verstreichen der Frist ggf knappere Nachfrist setzen und Mietminderung androhen. Ist die um, befrag einen Fachanwalt bezgl. angemessener Höhe der Minderung, sonst hat der Vermieter ganz schnell juristisch Oberwasser, wenn du zu unangemessen minderst!

wieso anrufen??

man schreibe einen Brief, per Einwurfeinschreiben, teile den Mangel mit und setze eine Frist. man kürze die Miete nen 100erter darf es schon sein.


T3Fahrer  03.09.2021, 21:41

Vorsichtig mit der „unkontrollierten“ unbedachten Mietkürzung - die verschafft dem Vermieter rechtlich nämlich ganz schnell Oberwasser! 100€ Kürzung für eine gerissene Bodendiele generalisiert in den Raum gestellt ohne überhaupt die Gesamtmiete zu kennen, halte ich für sehr gewagt. Bezgl. der Höhe der Kürzung lieber einen Fachanwalt zu Rate ziehen….

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peterobm  03.09.2021, 21:45
@T3Fahrer

ich sehe das als gravierenden Mangel an, wenn man nicht aufpasst, kann man sich schon arg verletzen.

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T3Fahrer  03.09.2021, 21:50
@peterobm

Trotzdem ist die Frage:

  1. Wo ist der Mangel
  2. Wie hoch ist die Miete überhaupt
  3. Und m.W. muss für die Mangelbeseitigung eine (angemessene) Frist gesetzt werden und die Mietminderung meine ich auch angedroht werden
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peterobm  03.09.2021, 21:52
@T3Fahrer Muss eine Mietminderung angekündigt werden?

Auch hier lohnt sich für Mieter der Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch. In eben jenen § 536 Absatz 1 BGB heißt es, dass für die Zeit, in der ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt, die Miete gemindert werden kann.

Somit besteht das Recht zur Mietminderung bei erheblichen Mietmängeln mit dem Eintritt bzw. der Entstehung des Mietmangels. Daher muss eine Mietminderung nicht angekündigt oder beantragt werden.

Allerdings muss der Mangel beim Vermieter angezeigt werden. Dies passiert mit der sogenannten Mängelanzeige. Die Mängelanzeige sollte die Entstehung, den Zeitpunkt und die Art des Mangels dokumentieren. Mieter sind rechtlich gemäß §536c Abs. 1 BGB dazu verpflichtetMängel beim Vermieter zu melden. Zudem sollten Mieter die angemessene Minderungsquote, um die die Miete gemindert wird, in der Mängelanzeige nennen.

https://www.lawio.de/mietrecht/ratgeber/mietminderung-ankuendigen/

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T3Fahrer  03.09.2021, 21:54
@peterobm

Ok, aber der Rest meiner Aussage bleibt bestehen und ist nicht unwichtig. Darüber hinaus halte ich auch eine Androhung einer Mietminderung für nicht nachteilig.

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honneybaby98 
Fragesteller
 03.09.2021, 21:58
@peterobm

Welche Rechte hätte ich, wenn ich mich verletzen sollte!

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peterobm  03.09.2021, 22:01
@honneybaby98

wenn der Mangel schriftlich erfolgt ist, evtl. Schmerzensgeld, dazu solltest besser nen Anwalt fragen

warum legst da nicht einfach nen Läufer drauf, Gefahr gebannt, sieht viell. Sch...e aus, aber wirkt ;)

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T3Fahrer  03.09.2021, 22:04
@honneybaby98

Zu 1) dann ist es ja tatsächlich in einem Bereich, der eine Unfallgefahr darstellt und grundsätzlich eine Mietminderung rechtfertigen würde

zu 2) aus dem Bauch raus vielleicht so 10% Minderung, aber es gibt Auflistungen, welche Minderungen bei welchem Schaden schon mal von Gerichten als adäquat eingestuft wurden - da sollte dich ein Fachanwalt beraten, sonst kann das schneller zur Kündigung führen, als dir lieb ist, wenn du zu viel minderst…

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  • Mache es schriftlich ... und Fotos damit es dokumentiert ist.
  • drohe Mietminderung an

Wende Dich an den Mieterschutzbund.


peterobm  03.09.2021, 21:36

nix androhen, abziehen, der mangel ist bekannt

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