Was tun bei auffälligen Nebenkosten, bei schwierigem Vermieter?

1 Antwort

Zur Richtigstellung. Hier werden Betriebskosten zu betrachten sein. Dein Mietvertrag sollte eine Vereinbarung über den zeitlichen Abrechnungsmodus, die Umlageschlüssel und die Betriebskostenvorauszahlung p.m. beinhalten. Nebenabreden sind unwirksam. Anrechenbare Betriebskosten findest du in der Betriebskostenverordnung § 2. Rasenpflege würde unter Kosten der Gartenpflege fallen. Winterdienst ist eventuell bei Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr zu finden, aber wenn es darüber keine konkreten Vereinbarungen im Mietvertrag gibt, würde es unter 17. Sonstige Betriebskosten fallen, und die wären dann nicht zu leisten und auch nicht zu bezahlen.

Auf welcher vertraglichen Grundlage will dir denn der Vermieter eine Rechnung für Rasenpflege und Winterdienst stellen und bezahlt haben?

Sollte hier also alles rechtens sein, dann kannst du den Vermieter in seinem Büro nach Anmeldung aufsuchen und dir alle Abrechnungsunterlagen vorlegen lassen. Du kannst diese Unterlagen fotografieren und in Ruhe zuhause prüfen.

Kopien der Unterlagen kannst du nur vom Vermieter gegen Vorkasse fordern, wenn eure Wohnorte weit von einander entfernt sind.


rheinman 
Fragesteller
 11.12.2023, 10:43

Danke Gerhart.

Es geht darum, dass ich von beiden Positionen, die in der Abrechnung nur mit Bezeichnung, Aufschlüsselung und dem Anteil, da es mehrere Bewohner sind, gerne stichprobenhaft die zugrundeliegenden ARBEITSSTUNDEN/TÄTIGKEITSBEZOGEN, die der Dienstleister, nicht Vermieter, hierfür benötigt hat, erfahren möchte.

Zb. X Stunden 2022 für Winterdienst, Y Stunden für Rasen/Gartenpflege

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Gerhart  11.12.2023, 10:46
@rheinman

Wenn es keine VERTRAGliche Grundlage hat, dann musst du auch nichts in Erfahrung bringen. Dann zahlst du einfach nichts! Ansonsten Termin mit dem Vermieter fordern/vereinbaren und Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen.

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rheinman 
Fragesteller
 11.12.2023, 11:22
@Gerhart

Ich schrieb ja bereits:

Zwar ist bekannt und in Ordnung, dass jene separat abgerechnete NK angemessen weitergeleitet werden, doch passt das Leistung-Aufwand - Preisverhältnis nicht...

Damit war gemeint, dass es im Vertrag steht bzw. zu BKV §27 Abs 1 Anlage 3 zählt.

Meine Frage ist aber, ob ich die Aufstellung jener Arbeitsstunden verlangen darf und der Vermieter jene beschaffen und darlegen muss. Ja/Nein?

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Gerhart  11.12.2023, 12:22
@rheinman

Ich bin immer noch irriiert. Du hast hier üger Kostenerstattung Rasenpflege und Winterdienst geschrieben und diese Forderung als neben den Vereinbarungen zu den Betriebskosten beschrieben. Dein Mietvertrag muss ja schon über 22 Jahre alt sein, wenn du nicht die dich auf die BtrKVO § 2 beziehst.

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rheinman 
Fragesteller
 11.12.2023, 14:31
@Gerhart

Der vorgenannte Paragraph steht im MV. Frage ist leider noch nicht beantwortet.

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Gerhart  11.12.2023, 17:21
@rheinman

Ich habe dir schon mehrfach gesagt, dass der Vermieter verpflichtet ist dir die Unterlagen seiner Abrechnung zu zeigen, wenn du nach Terminvereinbarung ihn in seinem Büro aufsuchst. Welche Frage hast du noch?

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rheinman 
Fragesteller
 11.12.2023, 20:03
@Gerhart

Gibt's ein Paragraph worin das geregelt steht, wie gefragt?

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Gerhart  11.12.2023, 22:44
@rheinman

Eine speziellen § gibt es nicht. Das Recht auf Auskunft ergibt sich aus der vorgelegten BK-Abrechnung des Vermieter, wenn diese Kosten durch den Mieter angezweifelt werden. De Mieter widerspricht also der Abrechnung und der Vermieter muss beweisen, dass die Abrechnung stimmig ist. Dazu reicht die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen des mieters im Büro des Vermieters aus.

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rheinman 
Fragesteller
 11.12.2023, 23:05
@Gerhart

Vielen lieben Dank für dein Engagement

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