Was tun bei auffälligen Nebenkosten, bei schwierigem Vermieter?
Hallo Community,
auf separat abgerechnete Nebenkosten, nicht in der Warmmiete/-Nebenkosten berücksichtigt, für Winterdienst und Rasenpflege erhielt ich die Abrechnung vom Vermieter mit Aufstellung des Dienstleisters über umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten, d.h. Dienstleistung+Geräte+Haftpflichtanteil. Zwar ist bekannt und in Ordnung, dass jene separat abgerechnete NK angemessen weitergeleitet werden, doch passt das Leistung-Aufwand - Preisverhältnis nicht bzw. ist auffällig sehr 1-2 Jahren. Hierzu hatte ich den Vermieter schriftlich um die transparentere , detaillierte Aufstellung, nämlich, mir einmal die abgerechnete *Arbeitsstundenzahlen/TätigkeitsNachweis* zukommen zu lassen. Stattdessen und ohne Bezug kam eine Zahlungserinnerung.
Wie ist die Vorgehensweise ggü. Vermieter (schwieriger Mensch in solch unangenehmen.Angelegenheiten mit Dritten) um diese Aufstellung zur Kontrolle zu bekommen?
Der Dienstleister für Winterdienst/Rasenpflege sagt, dass nur Eigentümerer nähere Auskunft bekommen... Mitgliedschaft beim.MV besteht nicht.
Ich freue mich auf fachkundige Vorgehensweisen, wenn möglich mit Formulierung/ evtl. Bezug auf Recht/ Paragraphen usw
1 Antwort
Zur Richtigstellung. Hier werden Betriebskosten zu betrachten sein. Dein Mietvertrag sollte eine Vereinbarung über den zeitlichen Abrechnungsmodus, die Umlageschlüssel und die Betriebskostenvorauszahlung p.m. beinhalten. Nebenabreden sind unwirksam. Anrechenbare Betriebskosten findest du in der Betriebskostenverordnung § 2. Rasenpflege würde unter Kosten der Gartenpflege fallen. Winterdienst ist eventuell bei Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr zu finden, aber wenn es darüber keine konkreten Vereinbarungen im Mietvertrag gibt, würde es unter 17. Sonstige Betriebskosten fallen, und die wären dann nicht zu leisten und auch nicht zu bezahlen.
Auf welcher vertraglichen Grundlage will dir denn der Vermieter eine Rechnung für Rasenpflege und Winterdienst stellen und bezahlt haben?
Sollte hier also alles rechtens sein, dann kannst du den Vermieter in seinem Büro nach Anmeldung aufsuchen und dir alle Abrechnungsunterlagen vorlegen lassen. Du kannst diese Unterlagen fotografieren und in Ruhe zuhause prüfen.
Kopien der Unterlagen kannst du nur vom Vermieter gegen Vorkasse fordern, wenn eure Wohnorte weit von einander entfernt sind.
Ich schrieb ja bereits:
Zwar ist bekannt und in Ordnung, dass jene separat abgerechnete NK angemessen weitergeleitet werden, doch passt das Leistung-Aufwand - Preisverhältnis nicht...
Damit war gemeint, dass es im Vertrag steht bzw. zu BKV §27 Abs 1 Anlage 3 zählt.
Meine Frage ist aber, ob ich die Aufstellung jener Arbeitsstunden verlangen darf und der Vermieter jene beschaffen und darlegen muss. Ja/Nein?
Ich bin immer noch irriiert. Du hast hier üger Kostenerstattung Rasenpflege und Winterdienst geschrieben und diese Forderung als neben den Vereinbarungen zu den Betriebskosten beschrieben. Dein Mietvertrag muss ja schon über 22 Jahre alt sein, wenn du nicht die dich auf die BtrKVO § 2 beziehst.
Eine speziellen § gibt es nicht. Das Recht auf Auskunft ergibt sich aus der vorgelegten BK-Abrechnung des Vermieter, wenn diese Kosten durch den Mieter angezweifelt werden. De Mieter widerspricht also der Abrechnung und der Vermieter muss beweisen, dass die Abrechnung stimmig ist. Dazu reicht die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen des mieters im Büro des Vermieters aus.
Danke Gerhart.
Es geht darum, dass ich von beiden Positionen, die in der Abrechnung nur mit Bezeichnung, Aufschlüsselung und dem Anteil, da es mehrere Bewohner sind, gerne stichprobenhaft die zugrundeliegenden ARBEITSSTUNDEN/TÄTIGKEITSBEZOGEN, die der Dienstleister, nicht Vermieter, hierfür benötigt hat, erfahren möchte.
Zb. X Stunden 2022 für Winterdienst, Y Stunden für Rasen/Gartenpflege