Was passiert, wenn man mit allgemeinem Fahrverbot E-Scooter fährt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Frage kann leider nicht beantwortet werden, da du unvollständige Angaben machst und Rückfragen schon im Vorfeld untersagst.

Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot sind zwei unterschiedliche Dinge.

Die Höchstdauer eines Fahrverbots ist gesetzlich geregelt und liegt bei maximal drei Monaten bei Ordnungswidrigkeiten bzw sechs Moanten bei Straftaten.

Dir wurde kein Fahrverbot ausgesprochen, sondern das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt.

Da ich somit "der Meinung bin" (bzw weiß), dass ein solches "allgemeines Fahrverbot" wie du es irtümlich nennst, nicht existiert, ist folgender Punkt erfüllt:

NICHT ANTWORTEN, WENN:
Du der Meinung bist, dass es solch ein Verbot nicht gibt,

Somit erübrigt sich eine Antwort bzgl der möglichen Folgen.


FeuerfesteFritz 
Fragesteller
 14.06.2021, 13:18

Und was passiert nun, wenn ich auf einem E-Scooter unterwegs bin?

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migebuff  14.06.2021, 13:33
@FeuerfesteFritz

Das kann man wie gesagt nicht beantworten, da du etwas von einem Fahrverbot schreibst, obwohl du stattdessen ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge beschreibst.

Bei einem Fahrverbot wäre es ein Verstoß gegen §21 StVG:

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,

Eine Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge fällt hingegen nicht unter §44 StGB oder §25 StVG und kann somit nicht Grundlage für einen Verstoß gegen §21 StVG sein.

Die Folge wäre hier ein Verstoß gegen Tatbestandsnummer 203000:

Sie führten trotz Untersagung ein Fahrzeug.
§ 3 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

Das würde dich im Regelfall 25€ kosten, allerdings kann im Untersagungsbescheid auch ein Zwangsgeld festgesetzt worden sein.

Vielleicht beschreibst du zukünftig dein Problem ausführlich und vor allem korrekt statt schon im Vorfeld mögliche Antwortgeber anzugreifen.

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FeuerfesteFritz 
Fragesteller
 14.06.2021, 13:59
@migebuff

Das zweite trifft auf mich zu, danke für diese Information. Die Kosten steigen bei Wiederholung an, oder?

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FeuerfesteFritz 
Fragesteller
 14.06.2021, 14:20
@migebuff

Also ich darf Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Scooter oder 25km/h Mofas ebenfalls nicht fahren, bis ich eine MPU erfolgreich abgeschlossen habe. Jedoch möchte ich, wenn die Strafe nicht zu hoch ist, das Risiko eingehen, weiter mit einem E-Scooter (bis 20km/h + fahrerlaubnisfrei + versicherungspflichtig) zu fahren.

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migebuff  14.06.2021, 14:40
@FeuerfesteFritz

Das Verwanrgeld von 25€ ist fest. Im Wiederholungsfall wird ein Zwangsgeld festgesetzt, dann zahlst du für zukünftige Verstöße beispielsweise pauschal 1000€.

Wenn deine Personalien bei einer Kontrolle überprüft werden, taucht auch der Eintrag aus dem zentralen Fahreignungsregister auf.

Mit zunehmender Zahl an Einträgen in deiner Akte schwinden die Chancen, jemals wieder ein Fahrzeug zu führen, da bei dir die 15-Jahre-Frist nicht greift. Die Tilgungsfrist beträgt zwar nur fünf Jahre, allerdings beginnt sie erst nach Ablauf der Untersagung zu laufen - also nie. Du hast daher eine 99-jährige Tilgungsfrist im FAER stehen. Die einzige Chance ist eine positive MPU. Die bestehst du aber nicht, wenn du weitere Verstöße begehst.

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FeuerfesteFritz 
Fragesteller
 14.06.2021, 15:08
@migebuff

Vielen Dank, das ist genau die Antwort die ich gesucht habe. Du hast mir wirklich weitergeholfen!

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Andre566  21.03.2022, 03:32
@migebuff

Die untersagung ist doch auch nur 5 Jahre also 10 Jahre drauf warten ohne Mpu

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migebuff  21.03.2022, 07:32
@Andre566

Das Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, ist zeitlich nicht begrenzt. Die Tilgungsfrist beginnt fünf Jahre nach Ablauf des unbefristeten Verbots, folglich nie. Daher wird als Tilgungsdatum der 100. Geburtstag der Person eingetragen.

Vgl hier, Tilgungsdatum oben rechts, 100 Jahre nach dem Geburtstag oben links: http://www.directupload.net/file/d/5011/avl68xim_jpg.htm

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Andre566  21.03.2022, 20:05
@migebuff

Ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot für 2 Monate. Und von der Führerscheinstelle danach eine untersagung für alle Fahrzeuge auch Führerschein frei aber ja nicht explizit. Also habe ich doch nur eine Sperrfrist von 2 Monaten und dann beginnt die Tilgungszeit von 5 Jahren.

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migebuff  21.03.2022, 20:22
@Andre566

Nein. Wie bereits mehrfach geschrieben beginnt die Tilgungsfrist der Untersagung fünf Jahre nach Ablauf der Untersagung.

§29 Abs 5 StVG:

Bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.

Da ein solches Verbot in aller Regel nicht befristet ist, kann die Tilgungsfrist auch nie beginnen. Daher wird als Tilgungsdatum dein 100. Geburtstag eingetragen.

Nimm deinen digitalen Personausweis, installiere die Ausweisapp auf deinem Handy und beantrage online eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, dann kannst du selbst überprüfen, wann das Verbot getilgt wird:

https://www.kba-online.de/registerauskunft/ora/web/#/faer

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Abgesehen vom der Strafe, die Du zahlen musst, kann die Führerscheinstelle aufgrund des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Auflagen weitere Zweifel an Deiner Fahreignung haben. Dann kann es noch ein wenig länger dauern, bis Du wieder ein KFZ führen darfst.

… bis zum erfolgreichen Abschluss der MPU weder KFZ noch Fahrrad oder E-Scooter fahren
….
NICHT ANTWORTEN, WENN:
du mir einen Vortrag halten willst,
Du der Meinung bist, dass es solch ein Verbot nicht gibt,
Du ein billiger moralapostel bist

mit der Einstellung wird es dann ja noch länger dauern bis zur erfolgreichen MPU.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Ich darf bis zum erfolgreichen Abschluss der MPU

Dann halt noch wesentlich länger nicht