Was passiert wenn ich trotz Ausgangssperre draußen bin und die Polizei mich anspricht ich keinen Grund angebe und keinen Personalausweis dabei habe?

11 Antworten

Dann würde eine andere Variante gesucht mit der Du Dich ausweisen kannst, im dümmsten Fall müsstest Du die Herren zur Identitätsfeststellung wohl aufs Revier begleiten.

Dann dürfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige verbunden mit einem Bußgeld folgen.

Identitätsfeststellung. Was soll sonst passieren?

Cubefan 
Fragesteller
 08.01.2021, 22:32

Wie wollen die das feststellen wenn ich kein Ausweis dabei habe und nichts sage ?

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RobertLiebling  08.01.2021, 23:16
@Cubefan

Du darfst es dir bis zu 12 Stunden in einer Zelle gemütlich machen und anschließend zumindest bis zu 1.000 € Bußgeld (§ 111 (1) OWiG) zahlen.

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ThisIsJustMeHH  09.01.2021, 11:33
@Cubefan

Deine Identität wird man im Normalfall auch ohne dein mitwirken klären können. Naives kleines Kind.

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Sie nehmen die mit auf die Wache, um Deine Identität festzustellen bzw. überprüfen

Sage, Du bist gerade auf den Weg nach Hause. Diskutiere nicht!

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Dann wirst Du einfach vorläufig festgenommen, §§ 163b StPO, 46 OWiG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
xxScarface1990  08.01.2021, 21:34

Das ist dann aber aber keine vorläufige Festnahme. Diese ist in 127 StPO (hier darf die Transmissionsklausel aus 46 OWiG explizit nicht angewendet werden) geregelt, sondern ein Festhalten zur Feststellung der IDF.

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xxScarface1990  08.01.2021, 21:39
@Dachtichsmir

Nein hat es auch nicht, aber es ist keine vorläufige Festnahme, die bei 163b StPO stattfindet! Es ist juristisch gesehen ein Festhalten. Eine vorläufige Festnahme wäre es, wenn die Voraussetzungen des 127 StPO vorlägen. In diesem Sinne war deine Antwort juristisch gesehen irreführend.

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xxScarface1990  08.01.2021, 23:03
@Dachtichsmir

Juristisch macht es aus meiner Sicht einen Unterschied. Die Verwaltungsvorschriften, die für die Polizeibeamten bei einer vorläufigen Festnahme (also nach 127 StPO) gelten, unterscheiden sich von den einzuhaltenden Vorschriften eines Festhaltens nach 163b StPO. So darf man zb. eine Person nach 163 b StPO für maximal 12 Stunden festhalten. Bei einer vorläufigen Festnahme (also getroffene Maßnahme nach 127 StPO)hingegen gilt diese zeitliche Einschränkung so nicht.

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xxScarface1990  09.01.2021, 02:15
@Dachtichsmir

Naja so richtig will ich deiner Argumentation trotzdem nicht folgen. Für mich liegt eine vorläufige Festnahme vor, wenn die Voraussetzungen des 127 stpo vorliegen. Da der Fall des FS eine Ordnungswidrigkeit ist, greift 127 stpo also nicht. Demnach keine vorläufige Festnahme, sondern “lediglich“ Festhalten gemäß 163b StPO. Für mich gibt's da einen Unterschied zwischen vorläufige Festnahme und Festhalten.

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