Was passiert wenn eine tote Person Schulden hat?

4 Antworten

Wenn es Erben geben würde, könnten diese entweder das Erbe vollständig annehmen, und damit auch die Schulden, oder auf das Erbe verzichten, was dann an die Gläubiger ginge. Dabei gibt es also die Regelung alles oder nichts.

In deinem beschriebenen Fall geht alles an Hab und Gut, was der Verstorbene noch besessen hätte, in das Eigentum der Gläubiger über bzw. wird zum Zweck der Schuldendeckung zu Geld gemacht. Entsprechend wäre das mit dem Fall vergleichbar, wenn vorhandene Erben das Erbe ausschlagen.

Hier findest du noch mehr Infos zur Erbschaftsfolge und Vererbung von Schulden: https://schuldnerberatung-schulz.de/schulden-erben/#:~:text=Hinterl%C3%A4sst%20ein%20Verstorbener%20finanzielle%20Verbindlichkeiten,haften%20Erben%20mit%20ihrem%20Privatverm%C3%B6gen.

VG :)

Woher ich das weiß:Recherche

Eine Verwandte hatte nach dem Tod plötzlich Schulden, weil ein Notar eine fehlerhafte Urkunde posthum ändern musste, welche Zahlungsverpflichtungen von 40 K€ ausgelöst hat, ... damit war die Person nachträglich "pleite".

Es wird in solchem Fall ein gerichtliches Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet.

Dazu wurde ein Insolvenzverwalter beauftragt, der von vornherein einmal 25 k€ Honorar in Rechnung gestellt hat.

Der hat alle Schenkungen und Vermächtnisse der Verstorbenen von den jeweiligen Personen zurückgefordert und zu Geld gemacht. Er hat damit nicht viel mehr zuammenbekommen als sein Honorar und sonstige Gerichtskosten. Die Gläubiger der Insolvenz gingen daher fast leer aus.

Wenn Erbenermittler keine Erben finden, erbt der Staat.

Er zahlt die Schulden aber nicht.