was passiert mit dem angemeldeten Patent, wenn der "erfinder" verstorben ist und keine Firma hinterl

7 Antworten

Das ist in Deutschland klar geregelt. Die Erben bekommen alles. Falls wirklich mal keine Erben und auch kein Testament vorhanden sind , was extrem selten vorkommt, bekommt es der Staat, in der Regel die Gemeinde/Stadt wo der Erblasser (so heisst das halt) gewohnt hat.

Das bekommt derjenige, der einen Erbanspruch geltend macht. Allerdings muss der dann auch die Gebühren bezahlen. Lizenzeinnahmen laufen für die Erben weiter, wenn entsprechende Verträge abgeschlossen sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ca. 40 Jahre Arbeit als Leiter eines Applikationslabors

Urheberrechte sind vererbbar, erlöschen aber am 31. Dezember des 70. Jahres nach dem Tod des Urhebers.

cymbeline  08.11.2011, 12:57

Wer lesen kann ist im Vorteil: Gefragt war nach Patent, nicht Urheberrecht!

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Patente werden wie Geld und anderer Besitz vererbt

allerdings erlöschen sie 70 Jahre nach dem Tod desjenigen, der das Patent beantragt hat

cymbeline  08.11.2011, 12:57

Nein, Du verwechselst Patent mit Urheberrecht. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Patent erlischt spätestens 20 Jahre nach dem Anmeldetag oder falls die Jahresgebühren nicht bezahlt werden.

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ja sicher ist das dann erstmal erbmasse