Was kann ich gehen ungewollte Bilder von meinen Schuhen machen?

1 Antwort

Persönlichkeitsrechte sind meines Wissens erst verletzt, wenn man die fotografierte Person auf dem Foto erkennen kann (also klar ist dass das die Frau Müller und nicht Frau Meier ist, wenn man beide kennt) oder aus dem Text zum hervorgeht zu welcher Person die fotografierten Körperteile gehören. Solange keine persönliche Zuaordnung möglich ist, außer von der Person die forografiert wurde, kann man kaum etwas machen. Da greifen dan wohl eher sowas wie Hausrecht, wenn die Hausordnung z.B. das forografieren dort grundsätzlich untersagt.