Was ist zu tun, wenn sich die Krankenkasse weigert einen Zuzahlungsbefreiungsausweis auszustellen?

7 Antworten

Hallo,

wenn man eine Kundenkarte der betreffenden Apotheke hat, steht auf den Quizttungen der Name des Versicherten.

Sonst bei den Apotheken anrufen, ob sie eine Sammelaufstellung der Arzneimittelzuzahlungen des betrffenden Kalenderjahres ausdrucken können.

Manche Krankenkassen können auf Wunsch des Versicherten eine Sammelaufstellung aller in Apotheken bezogenen Leistungen eines Versicherten für den Versicherten anfordern. Aus Datenschurtzgründen haben die Krankenkassenmitarbeiter keinen Einblick in diese Liste und die Liste wird per Post an den Versicherten verschickt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nicht alles, was man in der Apotheke kauft fällt unter die Zuzahlungsbefreiung.

dazu zählen nur Ausgaben in Höhe der 5 oder 10 Euro Zuzahlung für auf rosa Rezept ausgestellte Medikamente.

alles was man nicht auf rosa Rezept in der Apotheke kauft und keine 5 bzw 10 Euro gesetzliche Zuzahlung ist, bleibt "privatsache" und wird bei der Kasse nicht angerechnet.

außerdem müssen alle Quittungen den Name des Versicherten tragen. sonst könnte man ja einfach Quittungen von fremden Personen einreichen und damit das System betrügen. es muss aus der Quittung klar hervorgehen, dass die gesetzliche Zuzahlung für den speziellen Versicherten war.

ist alles rechtens so wie die Kasse handelt.

Doch nun verweigert die KK die Befreiung mit der Begründung, die Grenze sei nicht erreicht. Außerdem wird verlangt, das er die Quittungen (Original) von den Apotheken noch abstempeln bzw. bestätigen läßt!

Wenn die Apothekenquittung nicht angestempelt ist, wird diese nicht hinzu gezählt. Und schwupp bist Du drunter.

Das ist aber schwierig, da es verschienden Apotheken in diversen Orten waren.

Nicht deren Problem sondern eures. Immer gleich machen lassen.

ist dies überhaupt zulässig

Ja klar, so sind die Regeln, das kann man vorher wissen.

oder müssen die Quittungen (Kassenbons) reichen

Nein. Zettel kann jeder bringen, aber man muss nachweisen, dass man das auch wirklich bezahlt hat.

und was können wir aufgrund der Weigerung der KK tun?

Herumreisen und die Quittungen amstempeln lassen. Und besser noch die dazu gehörenden Rezepte dazu heften, dass wirklich klar ist, welcher Arzt was wem verschrieben hat und wer es dann wo geholt und bezahlt hat, der komplette Vorgang muss dokumentiert und nachgewiesen werden.

Noch dazu kommt, das er ab 3. September ins Krankenhaus soll

Dann habt ihr ja noch fast einen Monat Zeit, den Antrag zu berichtigen.

rabuke 
Fragesteller
 11.08.2019, 13:13

Also, das man Quittungen abstempeln lassen muss habe ich noch nie gehört, macht auch sonst keiner, den ich gefragt habe! Die KK weiss doch, was er für Medikament bekommen hat, denn sie zahlen diese ja auch! Wie soll er den die Rezepte dazu heften, die sind doch schon längst eingelöst! Das haben wir bisher nie so gemacht und es ging auch!

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rabuke 
Fragesteller
 11.08.2019, 13:18
@rabuke

Außerdem hat die Apotheke die Rezepte ja behalten, da kann man auch nichts mehr dazuheften!

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feinerle  11.08.2019, 15:21
@rabuke
Also, das man Quittungen abstempeln lassen muss habe ich noch nie gehört, macht auch sonst keiner, den ich gefragt habe!

Ich bin privat versichert.

Ich weiß das, lasse mir jedes Rezept quittieren, (bei BtM haltigen Schmerzmitteln auch noch kopieren, denn das Rezept ist weg hinterher und hefte dazu den Kassenbeleg auch nochmal gestempelt dazu, sonst gibts keinen Cent.

Bei Kassenpatienten ist das nicht bekannt, mag sein, dennoch stellen die sich immer so an.

Die KK weiss doch, was er für Medikament bekommen hat, denn sie zahlen diese ja auch!

Richtig. Dennoch machen die das, denn ansonsten müsste ja jemand nachschauen, das bedeutet Aufwand, das wollen die nicht. Du willst was von denen,w eise Du lückenlos nach, ohne dass die groß Aufwand mit haben. Deswegen die Regel.

Wie soll er den die Rezepte dazu heften, die sind doch schon längst eingelöst!

Wenigstens den Kassenbeleg quittieren, das wollen die so, also machs halt einfach.

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sassenach4u  11.08.2019, 18:40
@rabuke

Das ist richtig, jedoch wird dann die Quittung mit dem Namen des Versicherten ausgerstellt. Ist das nicht geschehen, muss er den Nachweis führen, dass diese Quittung tatsächlich für ihn ausgestellt wurde. Die Krankenkasse bekommt die Abrechnungen der Apotheken über eine Abrechnungsstelle erst Monate später. D.h. bis zu 6 Monate kann das dauern.

Also besorgt die Bestätigungen oder er muss eben im Krankenhaus wieder zuzahlen.

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Also haben wir seine Quittungen eingereicht

Wie soll die Krankenkasse feststellen, dass es seine Quittungen waren.

War das ärztliche Rezept (keine Privatrezepte) beigefügt, auf dem sein Name stand?

rabuke 
Fragesteller
 11.08.2019, 13:14

Die Rezepte sind doch schon eigelöst! (behält doch die Apotheke)! Die medikamente hat er doch schon längst bekommen!

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Es werden nur Originalquittungen anerkannt, auf denen der Name des Versicherten vermerkt ist - oder ein individueller Sammelausdruck der Apotheke.

Die Mindestbelastungsgrenze liegt bei 101,76 € (z.B. für ALG II - Empfänger). Für alle anderen gilt 2% vom Bruttoeinkommen (für chronisch Kranke die Hälfte).

In der Nachweispflicht ist der Versicherte. Die Krankenkassen haben nicht die Apothekenabrechnungen gespeichert und können daher auch nicht nachprüfen, welche Medikamente verschrieben wurden. Den „gläsernen Patienten“ gibt es nicht.

Wenn die Belastungsgrenze noch nicht nachweisbar erbracht wurde, gibt es auch keine Erstattung bzw. Befreiung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung