Was ist, wenn ein Rechtsanwalt von der Straftat seines Mandanten weiß, weil er es ihm zugegeben hat, der M. vor Gericht aber seine Unschuld behauptet?

5 Antworten

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Dann kann der Rechtsanwalt entweder das Mandat niederlegen oder wird den Angeklagten verteidigen. Wenn der Täter es nicht zugeben will, wird der Anwalt ihn auch nicht zwingen können und versuchen ihn bestmöglich zu verteidigen, mit den Möglichkeiten die er hat. Er kann den Angeklagten auch anraten zu gestehen oder zumindest einen Teil zu gestehen, aber ohne Einwirkung des Angeklagten kein Geständnis

Der Angeklage darf vor Gericht auch die Unwahrheit sagen, der Rechtsanwalt jedoch nicht. Wenn dieser also weiß, dass sein Mandant die ihm vorgeworfene Straftat tatsächlich auch begangen hat dann darf er nicht sagen, dass sein Mandant unschuldig ist. In aller Regel wird dann vorher besprochen, wie dennoch eine bestmögliche Verteidigung des Angeklagten möglich ist.

Mfg

Denke, das ist normal.

Auch für einen Nicht-Geständigen kann der RA versuchen, die Schuldvorwürfe des Gegners zu widerlegen / abzuschwächen und das Strafmaß runterhandeln.

Dann wird ein guter Anwalt ihn trotzdem bestmöglich verteidigen oder aber das Mandat abgeben ohne dem Mandanten zu schaden.

Dann ist das so. Als Angeklagter musst du nicht die Wahrheit sagen.