Was ist unter dem Begriff Rechtstaatsprinzip gemeint?

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Grob sagt: Es gibt eine festgeschriebene Rechtsordnung. Und diese Rechtsordnung ist nicht nur für die Bürger, sondern auch für den Staat selbst verbindlich. D. h. auch Bürger können darauf vertrauen, dass der Staat sich ihnen gegenüber nach klar definierten Regeln verhalten wird.

Weiterhin umfasst das Rechtsstaatsprinzip den Zugang zu einer wirksamen Justiz. Das gilt auch wieder für beide Seiten: Bürger einerseits, Staat andererseits. Nicht nur der Staat kann gegen den Bürger vorgehen, sondern auch der Bürger gegen den Staat (z. B. indem er eine Stadt bzw. ihre Vertreter verklagt, weil sie irgendwelchen Bockmist gebaut hat).

Rechtsstaatlichkeit heißt zum Beispiel, dass dem Bürger der Rechtsweg offen steht, d. h,, wenn er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht, kann er diese - voraugesetzt er verfügt über genügend  Geld, um einen anwaltpflichtigen Prozess zu finanzieren - vor Gericht einklagen..

In Deuschland ist dieses Rechtsstaatsprinzip insofern beeinträchtigt, weil der Gang vor Gericht von jedem Richter vereitelt werden, indem dieser einfach behauptet, dass er Bedenken habe, ob und inwiefern der betreffende klagende Bürger überhaupt prozessfähig sei.

Das Gesetz sieht in diesem Falle vor, dass für diese folgenschwere Anschuldigung durch einen Richter keine Beweise vorgelegt werden müssen, sondern alleine sein anlassloses Äußern von Bedenken in dieser Richtung schon dazu führt, dass der betreffende Bürger fortan als Prozessunfähiger angesehen wird und seine Rechte nicht mehr durchsetzen darf.

Eine derartige anlasslose willkürliche Stigmatisierung führt dann dazu, dass der Betreffende Bürger seiner Recht beraubt ist. und einen Prozess - z. B. auf Schadensersatz gegen einen untreuen und betrügenden Rechtsanwalt - nicht mehr weiterführen darf.

EIn EInspruch gegen diese unfaire Behandlung ist im Gesetz nicht vorgesehen,
Das betreffende Jusizopfer wird  entmündigt und es erwartet ihn ein Schicksal, wie wir es von Herrn Molath kennen.

 vgl, hierzu:  https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/
Es gibt also noch viel zu tun, um aus Deutschland einen Rechtsstaat zu machen.

Diese Art der Rechsbeugung hat übrigens seine Wurzeln im Nazideutschland; es wurde damals als "Unschädlichmachen" durch Entfernung eines "Schadlings" aus dem "Volkskörper" bezeichnet.


Zitat nach Wikipedia: Rechtsstaat. Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können.

Dies heißt zusammengefasst, dass jegliche Handlung und Gesetzgebung mit dem Grundgesetz, also der obersten rechtlichen Instanz in der Bundesrepublik vereinbar sein müssen. Alles, was damit in Konflikt geraten könnte, ist eine Sache beispielsweise vom Verfassungsgericht.

Eigentlich gibt es in der ganzen Welt Rechtsstaaten, denn ein jedes Land hat so seine Gesetze, das ist daher nicht weiter erwähnenswert. In div. Trikontstaaten kommen dann allerdings noch außergesetzliche Maßnahmen hinzu, was es in Deutschl. auch gibt, wenn auch im geringeren Umfang. Das ist bereits der ganze "Witz".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun