Gesamtgewinn berechnen (KG)?

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Die Vorschriften für die OHG gelten analog für die KG; also § 168 iv. mit § 121 HGB. Danach ist das jeweils eingebrachte Kapital mit 4% zu verzinsen. Der Rest wird dann den Kapitalanteilen entsprechend aufgeteilt.

Jetzt werde ich da nicht ganz schlau aus der aufgabe. Da steht einmal, es gelten die gesetzlichen bestimmungen. Und einmal, der Restgewinn wird im verhältnis 7: 1 auf beide aufgeteilt.

Ich würde das jetzt so interpretieren, dass zunächst die Kapitalanteile mit den gesetzlich geregelten 4% verzinst werden. Und der rest dann vereinbarungsgemäß im verhältnis 7:1 aufgeteilt wird. Bin mir aber nicht ganz sicher.