Was ist eine Baulast?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zum Begriff Baulast.
Zwar habe ich bereits mich darüber schlau gemacht, was eine Baulast genau ist, verstehe dies aber dennoch nicht.
Kann mir vielleicht jemand erklären was eine Baulast ist?
Wenns geht mit einem Beispiel. Dies macht es mir einfacher zu folgen.
Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
MfG
4 Antworten
Die Baulast ermöglicht der Baugenehmigungsbehörde, auch solche Bauvorhaben zu genehmigen, die gegen Vorschriften der Landesbauordnung verstoßen. Beispiel NRW:
Das Baugrundstück liegt in zweiter Reihe, d.h. es hat keine Verbindung zur öffentlichen Straße. Die Errichtung eines Gebäudes dort würde gegen § 4 der BauO NRW 2018 verstoßen und wäre daher nicht genehmigungsfähig. Durch Eintragung einer Zuwegungsbaulast auf dem vorne liegenden Grundstück wäre dieser Verstoß geheilt.
eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einesGrundstücksbesitzers gegenüber der Baubehörde/ Bauamt, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Einfach gesagt, die Baubehörde sagt dir, was du auf deinem Grundstück bauen darfst und wie du zu bauen hast.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4894739,82
Beispiele:
- Abstandsflächenbaulast: Dadurch übernehmen Eigentümer einen Teil der Abstandsfläche, welche eigentlich vom Nachbarn eingehalten werden.
- Vereinigungsbaulast: Hierbei können Eigentümer von zwei Grundstücken die Grundstücke zu einem einzelnen baurechtlichen Grundstück vereinigen lassen.
- Erschließungsbaulast: Bei dieser Art können bestimmte Flächen eines Grundstücks durch einen Dritten als Zufahrt oder Durchfahrt genutzt werden.
- Stellplatzbaulast: Eigentümer eines Grundstücks müssen die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte dulden.
- Überfahrbaulast: Diese wird eingetragen, wenn beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt zu einem anderen Grundstück gewährleistet sein muss.
- Anbaubaulast: Hier ist der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, grenzständig an eins oder mehrere Nachbargebäuden anzubauen.
Baulastenverzeichnis wird beim Bauamt geführt. Es ist eine Belastung deines Eigentums mit öffentlich rechtlicher Wirkung.
Zum Beispiel, wenn die Strom- und Wasserleitungen des Nachbarn über dein Eigentum verlegt werden: dann wird für die Duldung dieser Leitung auf deinem Grundstück eine Baulast eingetragen.
Die weitere Möglichkeit oder eine parallele Möglichkeit wäre die Dienstbarkeit im Grundbuch.
:-) Ich führe aber welche, (die ich = Grundstücksverwaltung juristische Person dulden muss), sind zwar schon uralt, aber immer noch eingetragen. Kommt vielleicht auch auf das Bundesland und das Bauamt an, wurde mit Erschließung begründet und eine Löschung wurde mir abgelehnt. Versuche es seit 30 Jahren immer, wenn ich von einem Wechsel des Bauamtsleiters höre.
Wenn z.B. die Abstandsfläche überschritten ist, dann wird auf dem Grundstück des Nachbarn eine Baulast eingetragen. Das hat Folgen. Er selber darf in dem Bereich dann nichts mehr bauen. Es ist also weit weit mehr als nur eine simple Unterschrift...
Das ist ein gutes Beispiel für die Belastung mit Grunddienstbarkeiten im Grundbuch aber nicht für Baulasten, da insbesondere die Stromleitungen keine baurechtliche Bedeutung haben und deshalb eine öffentlich-rechtliche Sicherung nicht erforderlich ist.