Was ist ein Spediteur?

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Derjenige, der gewerbsmäßig im Rahmen der für Speditionsgeschäfte gültigen Rechtsvorschriften Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen besorgt (§ 453 HGB).

Ausführliche Erklärung: Inhaltsverzeichnis I. Begriff II. Arten III. Pflichten IV. Rechte V. Haftung I. Begriff:

Derjenige, der gewerbsmäßig im Rahmen der für Speditionsgeschäfte gültigen Rechtsvorschriften Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen besorgt (§ 453 HGB). Das „Besorgen von Güterversendungen” beinhaltet die kaufmännisch-organisatorische Auswahl und Kontrolle von und den Vertragsabschluss mit Frachtführern bzw. Verfrachtern, Verkehrsbetrieben, die dann die Güter des Auftraggebers (des Versenders) zu befördern haben. Übernimmt der Spediteur auch Beförderungen, so ist er zugleichauch Frachtführer bzw. Verfrachter (Selbsteintritt, § 458 HGB).
Frachtrecht gilt ferner für den Spediteur, wenn als Vergütung ein Betrag vereinbart ist, der die Beförderungskosten einschließt (§ 459 HGB) oder wenn er das Gut als Sammelladung mit Gütern anderer Auftraggeber versendet (§ 460 HGB).