was ist dieses fallmesser wert?

4 Antworten

Je nach Erhaltung zwischen € 350.- und 450.- für den Typ 1 nicht zerlegbar und das doppelte für den Typ 2 zerlegbar!! Alle natürlich mit original Klinge.

Zum Verkauf rate ich dir es nach Österreich zu verkaufen da bei euch eine etwas längere Nagelfeile schon eine verbotene Waffe ist!!!

So weit habt ihr es gebracht, sehr traurig was aus Deutschland geworden ist!!!

Hai1962  18.02.2021, 19:25

Hups ist 10 Jahre alt die Frage erst jetzt gesehen!

Leider ist es mit D nicht besser geworden!

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nicht viel....

wenns super erhalten ist vielleicht paar euro

so was ist nie was wert....

es hatte jeder fallschirmspringer und es ist noch nicht lange her.....

Leo1910 
Fragesteller
 29.05.2011, 21:16

junge 70 jahre ist also nicht lange her?? du hast anscheinend 0 pkan sowas ist sau viel wert will nur wissen wieviel genau paar euro xDD sonntagswitz

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Souchon  29.05.2011, 21:21
@Leo1910

du bist jung und unerfahren....

70 jahre sind gar nix....

bei keramik und so ist das bissel was....

dein messer ist einfach wertlos....

und btw ICH habe plan von so dingen, du nicht....

ich denke ich habe auch mehr plan, als der andere 15 jährige von euch, der gesagt hat "das ist sau viel wert".....

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Leo1910 
Fragesteller
 30.05.2011, 15:52
@PatrickLassan

Deutsche Gesetze sind der größte Mist man darf ja ger nix mehr..

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Lieber Leo, um es halbwegs genau zu sagen: Gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 - 4 des WaffG) Wafffenliste Abschnitt 1: VERBOTENE WAFFEN, ist unter Position 1.4.1 auch das Fallmesser genannt.

Das bedeutet: Wenn Du nicht zu dem Personenkreis gehörst, für den der § 55 WaffG anzuwenden ist (Ausnahmen für die oberste Bundes-, Landesbehörden, Polizei etc...,) dann ist Dir jeglicher Umgang mit dem Fallmesser verboten.

Theoretisch gibt es eine einzige Möglichkeit das antike Schneidwerkzeug gesetzeskonform zu behalten:

Wer als Erbe oder Finder eine solche Waffe in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und zwar unverzüglich. Diese Behörde kann neben Unbrauchbarmachung, Überlassung an Berechtigte etc.. anordnen, daß der Erwerber einen Antrag beim Bundeskriminalamt stellt, welches unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Ausnahme von dem Verbot gem. § 2 WaffG zulassen kann. Also wenn Dein Bekannter das Messer gefunden, geerbt oder in ähnlicher Weise in Besitz genommen hätte, dann ...... siehe oben.

Wäre es etwas wert hätte es dein Bekannter nicht geschenkt bekommen! Schon alleine der Besitz ist strafbar da Fallmesser in DE verboten sind. Also solltest du damit erwischt werden oder es bei dir gefunden werden bekommst du mal so richtig Ärger. Vermtl. habt ihr eh nur ein Replika, oder ein BW- Fallmesser bekommen.

PatrickLassan  30.05.2011, 11:14

Vermtl. habt ihr eh nur ein Replika, oder ein BW- Fallmesser bekommen.

Fallschirmjäger-Messer aus dem 2. WK haben Holzgriffe, die entsprechenden Bundeswehr-Messer grüne Kunststoffgriffe. Verboten sind beide.

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bibo1301  30.05.2011, 13:52
@PatrickLassan

Danke! Du weißt das - ich weiß das. Nach meinem Eindruck wußten die beiden das allerdings nicht.

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Leo1910 
Fragesteller
 30.05.2011, 15:54

nein es ist von den deutschen aus 2. wk kein bw messer

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