Was ist damit gemeint: Wer über die Medien von der vierten Gewalt im Staat spricht, irrt. Die Medien sind heute Kläger, Richter und Henker in einem?

5 Antworten

Mit 4. Staatsgewalt hat man im Prinzip metaphorisch gesprochen, dass die Medien faktisch eine Macht ausüben, welche den regulären drei staatlichen Gewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) gleichkommt. Es ist weniger eine staatsrechtliche Beschreibung als vielmehr eine soziologisch-politologische Einwertung, welche die Begrifflichkeit der Staatsgewalt im übertragenen Sinne verwendet, um der Macht der Medien einen besonderen Ausdruck zu verleihen sowie um auf die Problematik der medialen Macht im Spannungsverhältnis zu den rechtlich statuierten drei Staatsgewalten aufmerksam zu machen.

Diese Metapher wird nun übersteigert, dass die Medien nicht nur die vierte Gewalt neben den drei staatlich konstituierten sei, sonder quasi schon die eine faktische Staatsgewalt über allen sonstigen, auch rechtlich konstituierten Gewalten.

Im Ergebnis wird hier eine bisherige Metapher übersteigert, um das in der Metapher zum Ausdruck kommende Problem zugespitzt und deutlich stärker zu kritisieren. Allerdings ist diese Übersteigerung ungenau: Mit Kläger, Richter und Henker werden zwar drei Gewalten genannt, jedoch passen nur zwei Staatsgewalten darauf, nämlich die Exekutive und Judikative. Deutlich präziser und stärker wäre "Normgeber, Richter und Henker".

Dass die Gewaltenteilung durch die Medien aufgebrochen wurde. Die Medien sind heute in gewisser Weise alles: Legislative, Exekutive und Judikative.

Da ist schon was wahres dran.
Die Medien, speziell die sozialen Medien kontrollieren nicht mehr, sondern treiben die Politiker vor sich her, um denen zu zeigen wer wirklich was zu sagen hat.

Aber die mediale Keule trifft nicht nur die Politiker, sonder auch männliche Promis, oder alte Institutionen wie die Kirche.

Die Medien von denen du sprichst, sind damit nicht gemeint. Schau dir mal die Aufdeckung des Watergate Skandals an. So etwas ist damit gemeint.