Was hat das im Aufhebungsvertrag zu bedeuten?
Hallo zusammen,
eine Freundin von mir macht gerade Ihre Ausbildung und dort hat sie durch privatem viel gefehlt. Jetzt hat Sie am 28.02. einen Aufhebungsvertrag per Post bekommen, bei dem drinnen steht, dass wenn Sie Unterschreibt, der 29.02. Ihr letzter Arbeitstag ist. Da der Brief aber so kurzfristig kam, gaben Sie Ihr die möglichkeit bis spätestens 08.03. Ihre Entscheidung zu fällen.
Unsere Frage wäre also, wie das ist, da es heißt dass Ihr letzter Tag am 29.02. sein soll, aber sie ja noch länger Zeit hat zu überlegen?
Muss sie dann trotzdem weiter Arbeiten auch nach dem 29.02. oder wie ist es, wenn sie nicht bis zum 29.02 unterschreibt?
Wir wissen leider keinen der Uns da weiterhelfen kann, also hoffe ich, dass einer von euch uns helfen kann.
3 Antworten
Wenn sie ausdrücklich auch selbst an einer vorzeitigen Auflösung ihres Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebung interressiert ist, so wäre ihr letzter Arbeitstag derjenige Tag, an dem sie diesen AHV tatsächlich unterschrieben dem Arbeitgeber überreicht, bzw. dem Tag an dem diese Kündigung unterschrieben zurück in den Zugriffsbereich ( z.B. seinen Briefkasten oder zu seiner Sekretärin ) gelangt.
Mit diesem Zeitpunkt wird sie dann tatsächlich direkt von Ihrer Arbeitspflicht augenblicklich entbunden.
Bis zum Zeitpunkt der Übergabe oder Zustellung muss sie ansonsten erst mal weiterhin vertragsgemäß im Betrieb oder der Berufsschule erscheinen und arbeiten, bzw. am Unterricht teilnehmen.
Der Ausbildungsbetrieb räumt ihr hilfsweise ein, dieses Angebot bis einschließlich zum 08.03. in dieser Form jeder Zeit annemen zu können, oder auszuschlagen durch Nichtannahme.
Wenn sie mit dem Vertrag einverstanden ist und das mit der Unterschrift bestätigt, dann ist heute ihr letzter Arbeitstag. Es ist unerheblich, ob sie tatsächlich arbeitet.
Wenn sie nicht unterschreibt, wüsste sie arbeiten gehen. Es sei denn, sie ist krankgeschrieben oder anderweitig arbeitsbefreit.
Ein Aufhebungsvertrag kommt normalerweise im gegenseitigen Einvernehmen zustanden. Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses sind schwerer durchsetzbar.
Gruß Matti
Ich würde nicht unterschreiben und einfach zur Arbeit gehen