Was haltet ihr davon das Schwarzfahrer auch im Knast landen können.?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin da durchaus zwiegespalten. Ein Haftplatz kostet 150 € am Tag. Dafür kann man mit dem Deutschlandticket 3 Monate durchs Land fahren. So gesehen, ist es ökonomisch eine Katastrophe, wenn jemand wegen Schwarzfahrens ein paar Monate einfährt. Das kostet eine Menge Steuergelder.

Aber ich verstehe auch die Verkehrsbetriebe. Wenn die Politik es von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit runterstufen würde, dürften sie Leute ohne Fahrschein nicht mehr festhalten, zwecks Personalienerhebung und am Ende ist es im Prinzip wie Diebstahl. Als Gesellschaft dürfen wir nicht dulden, wenn Menschen klauen oder sich Leistungen erdschleichen.

Answer1234567  15.03.2023, 22:38

Eben. Es geht ja auch nicht um jemanden, der einmalig schwarzfährt, da wird in aller Regel nicht einmal eine Anzeige geschrieben, geschweige denn ein Strafverfahren eröffnet. Wer dafür im Knast landet, ist in aller Regel Serien- bzw. Intensivtäter oder weigert sich beharrlich, seine Strafe finanziell oder in Arbeit abzuleisten.

1

Finde ich völlig richtig!

Das Gesetz sollte aber abwiegen ob man bei einem Haftbefehl die Kinder mit in Mitleidenschaft zieht, wenn auf einmal die Polizei in der Tür steht und bei der Mutter die Handschellen klicken.

Da sollte es andere Lösungen geben.

Wer dafür im Knast landet, hat in der Regel eine gehobene dreistellige Zahl an Fällen offen. Da geht es nicht mehr alleine um die konkrete Tat, sondern irgendwo auch ums Prinzip: Notorischen Gesetzesbrechern ist anders nicht beizukommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Finde ich dämlich. Im knast sollte man nur landen wenn man andere gefährdet. Soweit ich weiß zählt Schwarzfahren auch nicht dazu.

kevin1905  15.03.2023, 19:20

Die Inhaftierung folgt i.d.R. weil der Mensch mehrfach schwarz gefahren ist und dann in 99% der Fälle zu einer Geldstrafe verurteilt wurde aber diese nicht zahlen kann oder will.

Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, kann einen Antrag auf freie (gemeinnützige Arbeit stellen). Wer auch das nicht tut, muss die Tagessätze nunmal absitzen --> Ersatzfreiheitsstrafe.

Das Höchststrafmaß nach § 265a StGB beträgt 1 Jahr. Man muss schon reichlich faul oder asozial sein, wenn man es soweit kommen lässt.

1
Fragesteler123  16.03.2023, 02:50

Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.

Wenn ein Einbrecher 100.000 € Stiehlt,

dann genügen 1.000 € Geldstrafe auch nicht.

Der Gewinnerwartungswert wäre größer als Null.

Es gäbe keine abschreckende Wirkung mehr.

1

Ergibt sich aus § 265a StGB.

Eine unbetreibbare Geldstrafe, zu der man es erstmal kommen lassen muss, kann auch in freier Arbeit abgegolten werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung