Was gehört zu einer normalen Malerarbeit?

4 Antworten

Hast Du ein schriftlichen Auftrag erteilt und ein Angebot vom Maler erhalten,war das eine Malerfirma?

Ich gehe mal davon aus das es keine Firma war sondern irgendein Pfuscher über das Internet gefunden,aber nachträglich noch was fordern weil er was übersehen hat geht nicht.

Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:10

Nein, es wurde nichts schriftlich fest gehalten.

Und wenn er nicht, wie vereinbart die Wände vorab von alten Rückständen befreit, darf ich nicht demonstrieren, dass es doch möglich ist diese ohne Probleme zu entfernen?

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andie61  10.10.2021, 21:19
@Sisebill177

Du kannst Dich da beschweren,aber Du hast da keinerlei rechtliche Handhabe gegen den der vermutlich den Beruf nicht einmal gelernt hat.Da das in Schwarzarbeit gemacht wurde hast Du auch keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen den,und gegen ihn vorgehen kannst Du auch nicht denn Du hast Dich da selber strafbar gemacht,Du kannst von Glück reden das er keinen Arbeitsunfall hatte.

Ich sage es immer wieder,da irgendeinen Pfuscher beauftragen weil es ja so viel billiger ist kommt am Ende teurer als es gleich von einem Fachbetrieb machen zu lassen,der muss nun auch noch zusätzlich den Pfusch beseitigen wenn Du es vernünftig haben möchtest.

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Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:27
@andie61

Wer redet von Schwarzarbeit ? Ich habe eine Rechnung mit MwSt etc.

Und woran soll ich vorab erkennen, ob es Jemand kann oder nicht?

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andie61  10.10.2021, 21:35
@Sisebill177

Daran was er gelernt hat,der darf solche Arbeiten ohne Meister gar nicht durchführen,ich lasse mir auch nicht von einem Kanalbauer mein Sofa neu polstern.

Was steht denn auf der Rechnung?

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Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:37
@andie61

Seine Berufsbezeichnung ? Raumausstatter, 75qm Wohnung deckend gestrichen mit Ausbesserungsarbeiten

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andie61  10.10.2021, 21:45
@Sisebill177

Er darf nur streichen,Vorarbeiten wie Grundieren und Verspachteln sind ihm schon nicht mehr erlaubt,er hätte das so gar nicht annehmen dürfen darum hat er das Grundieren in der Rechnung gar nicht aufgeführt,das ist ein ganz schmaler Grad in dem Bereich der Malerarbeiten auf dem er sich bewegen darf,er muss dazu bei der Handwerrkskammer für diese Arbeiten regestriert sein.

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was wurde schriftlich vereinbart? Auftrag, was beinhaltet das

nur Streichen; du hast ein Problem

Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:08

Es wurde gar nichts schriftlich vereinbart. Alles mündlich mit Festpreis

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Das hört sich nun aber wirklich nicht nach einen Malermeister an, der da bestellt wurde.

Ich fürchte, verzockt.

Solche Probleme kann ich aus meinem Bestand nicht einmal ansatzweise berichten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:24

Ja, das habe ich heute nach erneuter Betrachtung der Wohnung auch fest gestellt. Frage ist, was kann ich tun.

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Hast wohl einen Pfuscher von ebay-Kleinanzeigen genommen?

Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:12

Angeblich Raumausstatter und so im Internet gefunden.

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Schimeck  10.10.2021, 21:23
@andie61

Ein Raumausstatter befasst sich eigentlich nicht mit Malerarbeiten.

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Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:23
@andie61

Naja, dass er es nicht kann, habe ich jetzt auch fest gestellt. Frage ist, wie ich zu einer vernünftigen Einigung komme.

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andie61  10.10.2021, 21:30
@Sisebill177

Das sage ich Dir jetzt schon das Du da zu keiner Einigung kommen wirst,der fordert ja auch noch was von Dir.Der wird abtauchen und für Dich nicht mehr erreichbar sein.

Raumausstatter/innen gestalten Räume und Polstermöbel nach Kundenwünschen und -anforderungen. Sie bekleiden Wände und Decken, gestalten, fertigen und montieren Raumdekorationen, verlegen textile und elastische Bodenbeläge, polstern und beziehen Polstermöbel.

Der hat von Malerarbeiten und Untergründen nicht die geringste Ahnung,und er hätte ohne Meister diese Arbeiten gar nicht ausführen dürfen

Selbständige Maler benötigen eine Erlaubnis für ihr Gewerbe, was bedeutet, der Beruf ist zulassungspflichtig und es ist der Meistertitel erforderlich. Wer den eigenen Betrieb gründen möchte, muss daher nach den Lehrjahren noch einmal auf die Meisterschule und seine Prüfung ablegen. Genau diese Meisterpflicht bietet in den letzten Jahren immer wieder Zündstoff in Diskussionen. Die Handwerkskammern möchten bei ihrer traditionellen Regulierung bleiben, um die Qualität der Arbeit sicherzustellen. Die Handwerksverbände hingegen fordern, die alten Vorschriften zu lockern, damit der Markt sich öffnen kann. 

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Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:42
@andie61

Ah okay. Vielen Dank für die Info.

Wenn er sich mir gegenüber nicht als Maler bezeichnet hat, hat er sich ja nicht strafbar gemacht. Das hat er nicht getan.

Aber ich habe ja auch noch nichts bezahlt. Frage ist, was bezahle ich und wie komme ich zu einer Einigung?

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Sisebill177 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:50
@Sisebill177

Darf ich eine Rechnung denn nun so annehmen oder sollte ich mich an die Handwerkskammer wenden ?

Er wirbt nur im Internet damit, dass er Malerarbeiten aller Art erledigt. Ist das schon strafbar, wenn er den Beruf nicht erlernt hat

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andie61  10.10.2021, 21:54
@Sisebill177

Sage ihm deutlich das er bei den Ausbesserungsarbeiten gepfuscht hat und das nachbessern soll,ansonsten ziehst Du 30% vom Gesammtpreis ab.

Und er kann nicht nachträglich was für Grundierungsarbeiten fordern wenn ein Festpreis vereinbart wurde,wenn er keine Ahnung von Untergründen und Vorbehandlung hat dann ist das sein Problem.

Das wird sich auch nicht so einfach ausbessern lassen,das wird immer zu sehen sein wenn da nur die Stellen ausgebessert werden wo er mit Acryl verspachtelt hat,und auch das mit dem losen Putzbröckeln lässt sich nicht so einfach nachholen die zu entfernen,das wird alle von Grund auf noch einmal gemacht werden müssen.

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Sisebill177 
Fragesteller
 11.10.2021, 08:32
@andie61

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ich werde mal sehen, wie der gute Herr jetzt reagiert. Problem ist, er hat noch die Schlüssel zur Wohnung. Kann ich ihm übrigens eine Frist setzen ? Da er am Freitag fertig sein wollte und selbst die normalen Arbeiten ohne Nachbesserung noch nicht beendet sind.

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andie61  11.10.2021, 09:07
@Sisebill177

Du kannst ihm eine Frist setzen, nur da ihr überhaupt nichts schriftlich festgehalten habt ist das dann schwierig durchzusetzen, Du hast da alles falsch gemacht was man auch nur falsch machen kann.

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Sisebill177 
Fragesteller
 11.10.2021, 11:42
@andie61

Naja, er hat ja auch nichts in der Hand. Das ist zumindest ein Vorteil. Vielen lieben Dank auf jeden Fall und ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

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