Was für ein Motorrad kann ich mit dem Autoführerschein fahren?

4 Antworten

Gar keins .. lediglich Fahrzeuge der Klasse AM.

Krafträder

Unter Krafträder versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccmgroß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule
diePest  13.06.2018, 18:05

Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gemacht: 125ccm

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Hi,

Darf ich ne 125er oder nur ne 80er fahren, oder ist das Heute ganz anders

Es kommt darauf an, wann der Autoführerschein gemacht wurde - und im Umkehrschluss, welche Klassen darin eingeschlossen sind.

Grundsätzlich sind mittlerweile beim Führerschein Klasse B nur die Klassen AM und L miteingeschlossen, heißt: Mofas mit max. 50 ccm, 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung.

Wurde der Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben, wäre noch die Klasse A1 eingeschlossen - bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung.

Ein Blick auf den Führerschein hilft ;-)

LG

Kein Motorrad nur Kleinkrafträder oder Mofas Klasse AM bis 50ccm.

Der ist im B enthalten und auch der L.

Mit Gruß

Bley 1914

Wenn du deinen Autoführerschein VOR dem 1. April 1982 gemacht hast darfst du 125 Kubik fahren.