Was für ein Abschluss braucht man um Schöffe zu werden?

4 Antworten

Grundsätzlich kann jeder Deutsche zum Schöffen berufen werden. Jeder Grundsatz kennt aber Ausnahmen.

Schöffe soll nicht werden:

  • wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
  • wer bereits oder zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat;
  • wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der aufstellenden Gemeinde wohnt;
  • wer aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet ist;
  • wer der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist;
  • wer in Vermögensverfall geraten ist;
  • der Bundespräsident;
  • ein Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
  • ein politischer Beamter;
  • ein Richter;
  • ein Beamter der Staatsanwaltschaft;
  • ein Rechtsanwalt;
  • ein Notar;
  • ein gerichtlicher Vollstreckungsbeamter (Gerichtsvollzieher);
  • ein Polizeivollzugsbeamter (ebenfalls: Zollvollzugsbeamte);
  • ein Bediensteter des Strafvollzugs;
  • ein haupamtlicher Bewährungs- oder Gerichtshelfer;
  • ein Religionsdiener;
  • ein Mitglied einer solchen religiösen Vereinigung, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet ist
  • wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat;
  • wer wegen einer Tätigkeit als Mitarbeiter der Stasi für das Amt nicht geeignet ist.

Grundlagen dafür sind §§ 33, 44, 77 GVG, 44a DRiG.

Einen bestimmten Abschluss braucht man gerade nicht.


Es gibt viele Voraussetzungen, aber keine, die einen bestimmten Schulabschluss verlangt.

Was ich weiß ist keine besondere Ausbildung von Nöten, Erfahrung kann jedoch nicht schaden. Ab 25 ist es möglich, Schöffe zu werden:)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung