Was darf mein Psychotherapeut herausgeben?
Bei welchen Straftaten bzw. Aussagen ist ein Psychologe eigentlich verpflichtet seinen Patienten zu melden bzw Daten herauszugeben an gewissen Stellen die nicht zur Klinik gehören? Denn es gibt ja immer eine gewisse Grenze die nicht überschritten werden darf.
3 Antworten
Hi,
Was darf mein Psychotherapeut herausgeben?
Mit deiner Erlaubnis? Alles, was die Erlaubnis umfasst.
Ohne deine Erlaubnis? Erstmal nichts.
Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB) sind sehr beschränkt - darunter fallen u.a. Minderjährige in gewissen Fällen, gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung, die Abwehr geplanter schwerer Straftaten und ggf. der rechtfertigende Notstand.
Gegebenenfalls greift auch hier eine Rechtsgüterabwägung.
LG
Nur deine befunde und die Diagnose,wegen deine krankheiten und etwas über die vorgeschichte denke ich mir.Mehr darf er/sie nicht wegen die schweigepflichten.Auch wegen ein Straftat oder für Strafanzeige würde sie nur mit deine unterschrift gefragt,oder antworten geben,ohne das geht nicht.
Ja genau so ist das,das wir von der Richter (Auch von Staatsanwalt) berücksichtig.Je nach dem was raus kommt.Gutachten wird gefragt des wegen.
Bei gar keinen. Außer Du planst welche. Und das auch nur sehr eingeschränkt: https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
Selbst bei schwersten Straftaten, richtig?