Was darf mein Arbeitgeber (FÖJ) von der Krankenkasse erfragen?

2 Antworten

Ich bezweifle, dass da noch eine "Echtheitsprüfung" stattfinden wird. Es gibt aber ein Gesetz, was Freiwilligendienste in Teilzeit regelt. Und das sieht Teilzeit dabei eben nur in bestimmten Fällen vor, zum Beispiel wegen Pflege eines Angehörigen: https://freiwilligendienste-rs.de/aktuelles/freiwilligendienst-teilzeit-im-fsj-foej-bfd

Somit geht es hier nicht um Misstrauen deines Trägers dir gegenüber, sondern einfach darum, dass der Träger diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen muss. Finanziert werden Freiwilligendienste ja über Fördermittel des Bundes. Der Träger bekommt die, um sich davon um seine Aufgaben als Träger kümmern zu können.

Dazu gehört aber auch immer, dass der Empfänger solcher Mittel am Ende des Förderzeitraums nachweisen muss, dass er sie korrekt verwendet hat. Und wenn da ein FÖJ in Teilzeit auf dem Verwendungsnachweis auftaucht, muss hier dein Träger eben nachweisen können, dass für dieses Modell die gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden. Genau das können sie dann tun, weil sie von dir die Bescheinigung über die Pflege deines Vaters haben.

Darum geht's, nicht darum, jetzt noch irgendwelche weiteren Infos bei deiner Krankenkasse einzuholen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse überhaupt etwas offen legen darf, wenn es ohne Einverständnis der beteiligten Personen stattfinden soll.