Was bedeutet Freigabe, muss ich dem Rechtsanwalt sagen dass er das so abschicken kann?
Anbei erhalten Sie die von mir angekündigte weitere Stellungnahme zur Durchsicht und Freigabe sowie die Abrechnung der meinerseits entstandenen Gebühren. Wie bereits erwähnt wäre ich ausnahmsweise dazu bereit, meine Kosten auf 83,54 EUR zu reduzieren, auch wenn wir uns vorab auf 154,70 EUR pauschal einigten.
ich habe mich nicht geeinigt.
Ich halte es für sinnvoll, die Angelegenheit auf dem vorgeschlagenen Vergleichswege zu beenden, sofern Frau xy (und natürlich auch Sie) zustimmt/en, siehe anbei.
So es weiterer, umfangreicher Tätigkeit meinerseits in dieser Sache bedarf, bin ich mit Blick auf den bereits entstandenen Zeitaufwand dazu gezwungen, Ihnen die ursprünglich vereinbarte Summe vollständig in Rechnung zu stellen.
Was bedeutet das jetzt? Muss ich dem Rechtsanwalt sagen, dass er das so abschicken kann? Er schreibt die Rechtsanwältin an, dass mit 120€ alles erledigt ist wenn sie das überweist. Warum holt er nicht die 83,54€ oder 154,70€ von ihr?
2 Antworten
Ja genau, Freigabe bedeutet dass er das so abschicken kann.
Der Anwalt wendet sich wegen der Kosten an dich, weil nur du mit ihm einen Vertrag geschlossen hast. Du kannst theoretisch versuchen, die Anwaltskosten von der Gegenseite wieder zu bekommen oder evtl. noch darauf hinwirken, dass die Anwaltskosten in den Vergleich aufgenommen werden. Beides halte ich aber für wenig erfolgsversprechend.
Du hast doch den RA beauftragt, also zahlst du ihn auch. Ich weiß ja nicht, gegen was du geklagt hast, aber beim Arbeitsgericht zahlt auch jeder seinen eigenen RA.
Du sollst dem RA jetzt sagen, ob du mit 120€ einverstanden bist und die 83,54€ bezahlen (bzw. er zieht sie dir von den 120€ ab). Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann zahlst du 154,70€ und der Fall geht weiter.
Ich weiß ja nicht, was du haben willst, bzw. gegen was du klagst.