Was bedeutet es, wenn ich von der Polizei „vermerkt“ werde?
(Habe davor schon eine Frage zu den Thema gestellt, aber würde gerne noch mehr speziell auf einen Aspekt eingehen)
Vorab: Wohnort Bayern
Also ich wurde mit einer extrem geringen Menge Gras erwischt
Die Polizisten waren echt nett, ich habe immer kooperiert.
Ich war davor nicht Polizeibekannt oder Ähnliches.
Sie haben sich allerdings meine Daten aufgeschrieben (Telefonnummer) und die Daten meiner Eltern (auch nur Telefonnummer) aber das wohlgemerkt bevor sie das gesagt haben:
Da es wie gesagt nur extrem wenig war, meinten die Polizisten zu mir, daß an sich erstmal nichts passiert, aber das vorvermerkt wird und falls ich nochmal auffalle, daß dann kein Auge mehr zugedrückt wird.
Aber was heißt das jetzt? (Falls das jemand Liest, der schon auf meine Frage davor geantwortet hat, tut mir leid, aber ich bin daraus nicht 100% schlau geworden)
Also Strafe bekomme ich ja offensichtlich keine
Aber bekomme ich Post?
Werden meine Eltern informiert?
Wird das in der Strafakte gespeichert?
2 Antworten
In Deutschland herrscht das Legalitätsprinzip:
Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei , Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat.
Konkret bedeutet das, dass die Polizisten, die Dich kontrolliert haben, eine Anzeige schreiben müssen, weil sie sich sonst strafbar machern würden.
Eine Anzeige ist quasi die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Zeitgleich muss die Polizei der Straßenverkehrsbehörde/Führerscheinstelle Bescheid geben. Selbige wird Dir früher oder später in einem Schreiben mitteilen, dass aufgrund des Vorfalls "Zweifel an der Fahreignung" bestehen und Du die Zweifel durch ein ärztliches Gutachten auf eigene Kosten ausräumen kannst. Das ist die verkehrsrechtliche Seite bei Auffälligkeit mit Cannabis.
Die strafrechtliche Seite wird durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt entschieden.
Aufgrund der geringen Menge wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren einstellen; bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird nicht selten gegen Auflagen eingestellt (Sozialstunden, Screenings, Drogenpräventionskurse).
Auf jeden Fall erhält man postalische Nachricht über die Eröffnung des Strafverfahrens oder über die Einstellung des Strafverfahrens.
Überdies bist Du seit der Rucksack-Kontrolle im Datenerfassungssystem der Polizei erfasst; d.h. bei einer weiteren Kontrolle wird ganz besonderer Augenmerk darauf gelegt, Dich auf Betäubungsmittel zu durchsuchen.
Wem - wie mir - solche Dinge wegen ein bisschen Cannabis nicht gefallen, ist hiermit aufgefordert am 26. September zur Bundestagswahl zu gehen und eine Partei zu wählen, die ähnlich fortschrittlich agiert, wie dies in Bezug auf Cannabis bereits in Kanada, Uruguay und 19 US-amerikanischen Bundesstaaten der Fall ist.
"Vermerkt" , ganz einfach, du stehst jetzt im Polizeicomputer als "Drogenstrolch" eingetragen. Ende der Geschichte.
Wenn die Polizei keine Anzeige der Staatsanwaltschaft übermittelt, dann nein.
Okay gut, dann bin ich beruhigt.
Weißt du auch, wie es mit Übermittlung an die Führerscheinstelle aussieht?
Macht die Polizei auch ganz gerne mal in derart Sachlage.
Ich hoffe es mal
Mein Antrag sollte seit 1-2 Wochen da liegen und ich brauch echt nicht, daß ich jetzt noch irgendwelche pisstests machen muss.
Kann u.U. aber dennoch passieren. So ist das nun einmal, wenn man mit Drogen in Kontakt / Konflikt gekommen ist!
Klar, aber ich hoffe mal das beste.
Ich hab damit auch an sich nichts zu tun, hatte einfach Pech, daß ich es genau im Rucksack hatte
Also nicht mehr?
Keine Post, nix?