Was bedeutet es, wenn ich von der Polizei „vermerkt“ werde?

2 Antworten

In Deutschland herrscht das Legalitätsprinzip:

Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei , Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat.

Konkret bedeutet das, dass die Polizisten, die Dich kontrolliert haben, eine Anzeige schreiben müssen, weil sie sich sonst strafbar machern würden.
Eine Anzeige ist quasi die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Zeitgleich muss die Polizei der Straßenverkehrsbehörde/Führerscheinstelle Bescheid geben. Selbige wird Dir früher oder später in einem Schreiben mitteilen, dass aufgrund des Vorfalls "Zweifel an der Fahreignung" bestehen und Du die Zweifel durch ein ärztliches Gutachten auf eigene Kosten ausräumen kannst. Das ist die verkehrsrechtliche Seite bei Auffälligkeit mit Cannabis.

Die strafrechtliche Seite wird durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt entschieden.
Aufgrund der geringen Menge wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren einstellen; bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird nicht selten gegen Auflagen eingestellt (Sozialstunden, Screenings, Drogenpräventionskurse).
Auf jeden Fall erhält man postalische Nachricht über die Eröffnung des Strafverfahrens oder über die Einstellung des Strafverfahrens.

Überdies bist Du seit der Rucksack-Kontrolle im Datenerfassungssystem der Polizei erfasst; d.h. bei einer weiteren Kontrolle wird ganz besonderer Augenmerk darauf gelegt, Dich auf Betäubungsmittel zu durchsuchen.

Wem - wie mir - solche Dinge wegen ein bisschen Cannabis nicht gefallen, ist hiermit aufgefordert am 26. September zur Bundestagswahl zu gehen und eine Partei zu wählen, die ähnlich fortschrittlich agiert, wie dies in Bezug auf Cannabis bereits in Kanada, Uruguay und 19 US-amerikanischen Bundesstaaten der Fall ist.

"Vermerkt" , ganz einfach, du stehst jetzt im Polizeicomputer als "Drogenstrolch" eingetragen. Ende der Geschichte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ImGlurak 
Fragesteller
 24.07.2021, 03:58

Also nicht mehr?

Keine Post, nix?

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NachtsAmStart  24.07.2021, 03:59
@ImGlurak

Wenn die Polizei keine Anzeige der Staatsanwaltschaft übermittelt, dann nein.

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ImGlurak 
Fragesteller
 24.07.2021, 04:01
@NachtsAmStart

Okay gut, dann bin ich beruhigt.

Weißt du auch, wie es mit Übermittlung an die Führerscheinstelle aussieht?

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ImGlurak 
Fragesteller
 24.07.2021, 04:04
@NachtsAmStart

Und was hat das für konkrete Folgen?

Mir wurde nicht mal Konsum nachgewiesen

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ImGlurak 
Fragesteller
 24.07.2021, 04:08
@NachtsAmStart

Ich hoffe es mal

Mein Antrag sollte seit 1-2 Wochen da liegen und ich brauch echt nicht, daß ich jetzt noch irgendwelche pisstests machen muss.

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NachtsAmStart  24.07.2021, 04:09
@ImGlurak

Kann u.U. aber dennoch passieren. So ist das nun einmal, wenn man mit Drogen in Kontakt / Konflikt gekommen ist!

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ImGlurak 
Fragesteller
 24.07.2021, 04:12
@NachtsAmStart

Klar, aber ich hoffe mal das beste.

Ich hab damit auch an sich nichts zu tun, hatte einfach Pech, daß ich es genau im Rucksack hatte

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