Anzeige wegen Betrug?

4 Antworten

Zivilrechtlich gesehen ist das alles richtig, was hier gesagt wird.

Es gibt aber einen einzigen Fall der Vermischung von Zivil- und Strafrecht, die Möglichkeit der Strafanzeige und dazu das sog. Adhäsionsverfahren. Auf Antrag des Geschädigten würde dann im Urteil/bei der Verfahrenseinstellung dem Täter zur Auflage gemacht, den Schaden wieder gut zu machen. Und schwupps kommt das Geld. Habe ich zweimal so durchgezogen.

Lies' Dich schlau. Es gibt nur ein kleines Risiko dabei, das weiß ich jetzt aber nicht mehr genau.


Fragendiesda96 
Fragesteller
 24.06.2021, 14:02

Wie genau lief es bei dir ab. Ich hab mir da so vorgestellt, dass die Polizei von dem Betrüger die Nummer herausfindet und er einen Anruf bekommt dass er halt das Geld zurückgeben soll oder halt einen Brief. Muss das alles mit einem Anwalt vorgehen. Denkst du es lohnt sich ?

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superseegers  24.06.2021, 14:12
@Fragendiesda96

Nein, so ist das nicht. Die Polizei hat mit dem Geld nix zu tun. Sie ermittelt den Tatverdächtigen anhand der IBAN und gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab. Die entscheidet wie es weitergeht, vielleicht eine Einstellung mit Auflagen, eine Auflage für den Täter könnte dann die Rückzahlung der Summe sein. Macht er das dann nicht wird das Verfahren wieder aufgenommen und durchgezogen. Es bedarf für die Nutzung des Adhäsionsverfahrens keines Anwalts.

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Ja, du kannst eine Anzeige wegen Warenbetrugs stellen. Dann wird er im Falle des Falles nur bestraft.

Damit du dein Geld wieder bekommst, musst du eine Zivilklage einreichen. Ob sich das bei 150 Euro lohnt? Die Anzeige würde ich schon aufgeben. Geht alles online.

lg

Ja das kannst du auf jeden Fall machen.

Im prinzip könnte man das auch noch der echten Firma melden die dann selber auch noch mal gegen den Verkäufer vor geht.

Ob der Verkäufer greifbar ist ist aber eine andere Frage. Das Bankkonto könnte geklaut und die Adresse gefälscht sein. Und sich das Geld zurück zu klagen als Privatperson scheitert häufig an der fehlenden Solvenz des Betrügers.

Eine Anzeige wird da nichts bringen.

Ist Zivilrecht.


Helvetica69  24.06.2021, 03:02

Warum sollte das nichts bringen? Anwaltskosten und Kosten für ein potenzielles Verfahren trägt im Fall des Klageerfolges der Fragestellerin, der wohl unstrittig zu erwarten ist, der Beklagte.

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AnnAnn1  24.06.2021, 04:23
@Helvetica69

Und wenn nichts zu holen ist, was zu erwarten ist, bleibt die Fragestellerin auf den Kosten sitzen. Außerdem bezweifle ich, dass die Daten- z.B. die Adresse echt ist. So dumm ist halt kein Betrüger.

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