Was bedeutet die Probezeit?

1 Antwort

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit; § 16 Absatz 4 gilt entsprechend. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen. Er kann einmal erneut auf Grund eines Aufnahmeverfahrens nach dieser Verordnung aufgenommen werden.
(2) Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz einem Schüler, der nach Absatz 1 die Probezeit nicht bestanden hat, mit Zweidrittelmehrheit das Verbleiben am Berufskolleg erlauben, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass der Schüler unter Berücksichtigung seiner Leistungsentwicklung voraussichtlich die Abschlussprüfung am Ende des Schuljahres bestehen wird.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulBerKollAPV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FHSchulBerKollAPVBW2012pP8