Sagen wir mal, es gibt 2 idente Fälle welche vor Gericht verhandelt werden, wobei einer dieser Fälle in der Vergangenheit liegt und der andere aktuell verhandelt wird. Das Gesetz hat sich in dieser Zeit nicht verändert.
Sind dem Richter in so einem Fall durch das vorliegen eines exakten Präzedenzfalles die Hände gebunden oder kann der Richter hier dennoch mehr oder minder frei über das Strafmaß entscheiden.
Klar muss jeder Richter so entscheiden, dass seine persönliche Meinung oder Ansicht keinen Einfluss auf das Verfahren hat, aber an sich sind die ja auch nur Menschen ich glaube daher, dass viele Richter unabhängig voneinander auch in ein und dem selben Fall ein anderes Strafmaß verhängen werden. Wenn jetzt also ein Präzedenzfall existiert in welchem der Richter, aus Sicht des aktuellen Richters, nicht korrekt entschieden hat kann der aktuelle Richter dann dennoch ein anderes Strafmaß verhängen oder sind ihm die Hände gebunden?
Klar könnte im ersten Fall beim Vorliegen einer Fehlentscheidung in Revision gegangen werden, aber das kann ja zB aufgrund verschiedener Ursachen nicht passiert sein.