Warum müssen Könige die Gesetze unterschreiben?

3 Antworten

Der luxemburgische Großherzog hat tatsächlich mal versucht, ein Gesetz aus Gewissensgründen nicht zu unterschreiben:

https://www.deutschlandfunk.de/wenn-der-grossherzog-nein-sagt-100.html

Moped85 
Fragesteller
 31.12.2023, 23:16

Tja gut. Wenn man dann direkt die Verfasung ändert... ja weiß ich auch nicht.

Ging das denn ohne seine Unterschrift? ODer hat er unterschrieben damit er dann seine Ruhe hat? Hmmm.

1
Anastasia65  31.12.2023, 23:17
@Moped85

Sie haben, soweit ich weiß, etwas an der Formulierung gefeilt.

0
Moped85 
Fragesteller
 31.12.2023, 23:19
@Anastasia65

Achso.

Stand in dem Artikel nciht, das si eim Eilverfahren die Verfassung ändern wollen? ODer habe ich nicht genau genug gelesen?

1
Anastasia65  31.12.2023, 23:48
@Moped85

Stimmt, sie haben die Verfassung so geändert, dass die Unterschrift nicht mehr notwendig ist!

"Wie am 2. Dezember 2008 bekannt wurde, teilte Henri dem luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker mit, dass er die Unterschrift unter das geplante und kurz vor der zweiten Abstimmung stehende Sterbehilfe-Gesetz aus Gewissensgründen verweigern werde. Die Unterzeichnung durch den Monarchen war damals noch eine laut Verfassung notwendige Voraussetzung, damit ein luxemburgisches Gesetz Gültigkeit erlangt (bisherige Fassung von Art. 34: „Der Großherzog bestätigt und verkündigt die Gesetze. Er gibt seine Entschließung binnen drei Monaten nach dem Beschluss der Abgeordnetenkammer bekannt.“). Dies wäre seit 1912 das erste Mal, dass der regierende Großherzog die Unterschrift unter ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz verweigert.

Jean-Claude Juncker teilte mit, dass, auch wenn er die Bedenken des Großherzogs teile, ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auch in Kraft treten müsse. Daraufhin verständigten sich die Regierung und alle Fraktionen des Parlaments auf eine Verfassungsänderung, die den Großherzog formal entmachtete und ihm zukünftig nur noch die Aufgabe übertrug, Gesetze zu „verkünden“ – das Wort „bestätigt“ (sanctionne) in Artikel 34 der Verfassung wurde gestrichen.[4] Das Parlament stimmte in erster Lesung dieser Änderung mit 56 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung am 11. Dezember 2008 zu.[5] Ein Volksbegehren gegen die Verfassungsänderung scheiterte am 11. Februar 2009 mit nur 796 statt der erforderlichen 25.000 Unterschriften,[6] so dass am 12. März 2009 alle 52 anwesenden Abgeordneten in zweiter Lesung das Gesetz zur Verfassungsänderung verabschiedeten.[7] Auch der Großherzog, der zum letzten Mal ein Gesetz billigen musste, stimmte zu. So konnte das Sterbehilfegesetz mit den Unterschriften von Großherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo im Amtsblatt veröffentlicht werden.[8]"

https://de.wikipedia.org/wiki/Henri_(Luxemburg)

War mir selbst noch gar nicht klar! Ist ja mal ein Ding!

1

Einfach so kann der Bundespräsident seine Unterschrift nicht verweigern. Schließlich wurde das Gesetz vom verfassungsmäßigen Gesetzgeber beschlossen und muss letztendlich nur noch ausgefertigt und verkündet werden.

Eigenmächtiges Handeln des Bundespräsidenten wäre grundsätzlich ein Angriff auf die Gewaltenteilung. Entsprechende Diskussionen würden damals auch bei BP Köhler geführt.

Warum genau das so ist, kann ich nicht sagen. Aber zur letzten Frage, ob eine Unterschrift vom Bundespräsidenten schon mal abgelehnt wurde, schon: Ja, das ist passiert. Hier ein Beitrag aus dem Archiv des Bundestages, in dem der damalige Bundespräsident Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seine Unterschrift unter einem Gesetz verweigerte.