Warum ist in Deutschland ein Generalstreik verboten und kann man das ändern?

9 Antworten

Am 3. Februar 1998 haben die Ministerkomitees des Europarats festgestellt, dass die richterrechtliche Einschränkung des politischen Streikrechts eine schwere Menschenrechtsverletzung ist. Wörtlich: "Das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarivverträgen gerichetet seien, sei eine schwere Verletzung eines Artikels aus dem 'harten Kern'", und zwar der EU-Menschenrechts- und Sozialcharta. Die Einschränkung des Streikrechts dürfte auch mit den Artikeln 9, 20, 5, 8 und 21 des Grundgesetzes kollidieren. Ungeachtet dieser Problematik hat das Bundesarbeitsgericht 1974 sogar noch das tarifliche Streikrecht der Gewerkschaften eingeschränkt und die Unternehmer gestärkt. Innerhalt von Europa ist Deutschland nicht nur eines der Streikärmsten Länder der Welt, sondern hat die rigorosesten Einschränkungen. Es fällt noch hinter das erkämpfte Streikrecht der Weimarer Republik zurück. Eigentlich wären die Gewerkschaften aufgeforert, mit allen Kräften dagegen zu steuern. Solange sie aber mit den Neoliberalen in einem Bett liegen, ist das kaum zu erwarten. Und Vorsicht: 1933 hat hat der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund zunächst geschwankt, sich dann aber dem Rechtsradikalismus gebeugt. Am 2. Mai wars dann vorbei mit Gewerkschaft. Solche Entwicklungen sollte man immer in diesem Land im Auge behalten. Uns ist eben nicht zu trauen.

Ein Generalstreik, ist vielleicht nach dem Grundgesetz der BRD-GmbH untersagt, aber nur, um das Vasallenkonstrukt in seiner Art zu schützen. Nach der Hinrichtung von Benno Ohnesorg, geht dieses Vasallentum in seine undemokratische Evidenz.

Der Generalstreik in Deutschland kann verfassungsrechtlich, nicht verboten werden, weil diese o.g. BRD-GmbH keine Verfassung hat.

Die BRD-GmbH mit Eintrag ins Handelsregister Frankfurt a.M. ist eine private Verwaltung im deutschen Reich. Sämtliche Regelwerke dieses Konstrukt sind, nach dem 2+4 Vertrag 1991 mit den Aleierten, nichtig. Da sich in Deutschland, aus Unkenntnis der Bürger, keine Frage nach Verfassung und Rechtstaatlichkeit formieren, kann der Bürger wohl endlos, um seine tatsächlichen Rechte geprellt werden. In diesem für den Großteil des Volkes, sehr entbehrungsreichem Leben, mit Blick auf die sehr ausgibige soziale Ausgrenzung, schlussendlich zum Wohle einer krimminellen Minderheit. Hier ist dann deren juristische Deckung, und das Zusammenspiel, mit Blick auf das Einfordern von Schutz vor Diebstal per Gericht, eine bittere Erfahrung in diesem Vasallenstaat. Die Diebe sind auch Juristen, willkommen im Alltag.

Um diesen riesen Knast, mit seinen Regelwerken zur Bereicherung Auserwählter, zu festigen dient deren "Grundgesetz". Versuchen Sie, liebe Leserschaft, mal in der BRD eine Partei zu gründen! Sie müssen sich vor einer Verwaltung darstellen, und brauchen eine Erlaubnis!

DonPelayo  22.12.2011, 00:19

Benno Ohnesorg wurde nicht hingerichtet, sondern von der Stasi ermordet.

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PatrickLassan  26.03.2013, 13:19

Der Generalstreik in Deutschland kann verfassungsrechtlich, nicht verboten werden, weil diese o.g. BRD-GmbH keine Verfassung hat.

  1. Die Bundesrepublik ist kein GmbH. Bei der im Handeslregister eingetragenen Firma handelt es sich um die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, eine Firma im Besitz der Bundesrepublik Deutschland , die Aufgaben für das Bundesfinanzministerium übernimmt.

  2. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik.

http://wnorens.blogspot.de/2011/07/das-grundgesetz-ist-eine-verfassung.html

Der 2+4-Vertrag ist übrigens von 1990 (nicht 1991).

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Es gibt kein Verbot für Generalstreiks in Deutschland!

Auch wenn Regierungen solche Streiks gern per Gesetz verbieten mögen, haben sie dennoch die Rechnung ohne den Souverän ( Das Volk ) gemacht. Letztendlich sollte in einer Demokratie das Volk über seine Zukunft bestimmen ! Bereits in der Vergangenheit haben in Deutschland Oberhäuper , bestimmt durch Gottes Gnade und gewählte politische Regieme abgedankt ! Und Wiederholungen sind nicht auszuschließen.

Veranker im Grundgesetz GG Art 20

Grundgesetz Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

ja, genau. laut tarifvertragsgesetz mag er "nicht zulässig" sein. aber in den 1920er jahren war er ja (z. b. im kampf gegen den kapp-putsch) sehr hilfreich. man sollte wirklich überlegen, ob er nicht auch heute, gegen die undemokratischen verhältnisse, sinnvoll wäre. aber verboten?

Generalstreik ist nicht verboten, weil das ganze Volk (Demokratie) seinen Willen zeigt, da kann die Polizei auch nicht mehr einschreiten.